Beschlussvorschlag:
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V i.V.m. Abschnitt 7 der GemHVO-Doppik beschließt die Stadtvertretung Wolgast den als Anlage beigefügten Jahresabschluss zum 31.12.2022.
Begründung:
Gemäß § 3a KPG hat das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss der Stadt Wolgast zum 31. Dezember 2022 in der Zeit vom 01.09.2023 – 14.03.2024 geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Bilanzsumme beträgt |
110.874.159,62 EUR |
Die Finanzrechnung weist für 2022 einen Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag aus von |
884.855,66 EUR |
Allgemeine
Kapitalrücklage zum 01.01.2022 |
68.012.053,06 EUR |
Korrekturen zur
Eröffnungsbilanz gemäß § 53a (2) GemHVO-Doppik |
1,00 EUR |
Übertragung von
Grundstücken (rückwirkende VZO) gemäß § 18 (1) GemHVO-Doppik |
1.570,56 EUR |
Allgemeine
Kapitalrücklage zum 31.12.2022 |
68.013.624,62 EUR |
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Das Jahresergebnis
in 2022 vor Veränderung der Rücklagen beträgt |
-984.054,58 EUR |
Einstellung in die allgemeine Kapitalrücklage gemäß § 18 (1) GemHVO-Doppik |
-1.570,56 EUR |
Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage gemäß § 18 (4) GemHVO-Doppik Fehlbetrag durch AfA entstanden - Schlüsselzuweisungen |
259.735,01 EUR |
Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage gemäß § 18 (6) GemHVO-Doppik – Zuweisungen für Infrastruktur nach § 23 FAG M-V |
434.415,39 EUR |
Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage gemäß § 18 (6) GemHVO-Doppik - Übergangszuweisungen nach § 24 (2) FAG M-V |
291.474,74 EUR |
Das Jahresergebnis
in 2022 nach Veränderung der Rücklagen beträgt |
0,00 EUR |
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Am Peenestrom berät in seiner Sitzung am 18.04.2024 die Beschlussfassung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der Stadt Wolgast zu empfehlen.
Anlagen:
• Jahresabschluss der Stadt Wolgast zum 31.12.2022 inkl. Anlagen
• Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Wolgast