Betreff
Entlastung des Bürgermeisters der Stadt Wolgast für das Haushaltsjahr 2022
Vorlage
01-BV 2024-051
Art
Beschlussvorlage • StV Wolgast

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 Kommunalverfassung M‑V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022.

Begründung:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Stadtvertretung jeweils in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung ist die abschließende Bewertung der Haushaltsführung. Der Beschluss beinhaltet die Billigung der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Soweit im Rahmen der Jahresabschlussprüfung keine wesentlichen Mängel festgestellt wurden, ist dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen (Rechtsanspruch).

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Am Peenestrom berät in seiner Sitzung am 18.04.2024 über die Entlastungen des Bürgermeisters zum 31.12.2022 der Stadt Wolgast.