Betreff
Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters
Vorlage
01-BV 2024-052
Art
Beschlussvorlage • StV Wolgast

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung stimmt der am 24.02.2024 vorgenommenen Wahl des Kameraden Matthias Stüber zum Gemeindewehrführer und des Kameraden Andreas Kycia zu seinem Stellvertreter zu.

 

Begründung:

Gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG) in der Fassung vom 31.12.2015 wählen die aktiven Mitglieder der Gemeindefeuerwehr für 6 Jahre ein Mitglied aus ihrer Mitte als Gemeindewehrführer und ein Mitglied als seinen Stellvertreter.

 

Das Wahlverfahren ist in einer Satzung zu regeln.

Die Wahlvorschläge sind dem Bürgermeister gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Freiwilligen Gemeindefeuerwehr der Stadt Wolgast schriftlich und 2 Wochen vor dem Wahltermin mit den Unterschriften von mindestens 5 aktiven Mitgliedern einzureichen.

Dieser Regelung sind beide Kameraden, die sich zur Wahl aufgestellt haben, nachgekommen. Gemäß § 7 Abs. 5 der o.g. Satzung ist gewählt, wer eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten erhält.

Von insgesamt 95 stimmberechtigten waren 58 Kameraden anwesend.

 

Zur Wahl des Gemeindewehrführers stand der Kamerad Matthias Stüber.

Mit insgesamt 57 Ja-Stimmen und einer Enthaltung hat er die geforderte Mehrheit von zwei Dritteln erreicht.

 

Mit 56 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen wurde der Kamerad Andreas Kycia mit der notwendigen zwei Drittel Mehrheit zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt.

 

Die für das Amt des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters erforderlichen Voraussetzungen nach § 

7 Abs. 6 der o. g. Satzung i. V. m. § 12 Abs. 2 BrSchG M-V wurden von beiden Kameraden erfüllt. Ebenso verfügen sowohl Matthias Stüber als auch Andreas Kycia über die notwendigen Ausbildungen gemäß der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V.

 

Die Aufwandsentschädigungen sind in folgender Höhe zu zahlen:

Gemeindewehrführer: 290,00 € / Monat, 3.480,00 € / Jahr

Stellvertreter: 145,00 € / Monat, 1.740,00 € / Jahr

 

Nach § 12 Abs. 1 S. 3 BrSchG M-V bedarf die Ernennung des gewählten Wehrführers und seines Stellvertreters zum Ehrenbeamten der Zustimmung der Stadtvertretung.

 

Verwaltungsseitig wird empfohlen, dass die Stadtvertretung diese Zustimmung erteilt.

Finanzielle Auswirkungen:  Ja /  Nein

Finanzierung

Insgesamt:

5.220,00 €

Jährlich in Folge:

5.220,00 €

Zuschüsse/ Beiträge:

     

Eigenanteil:

5.220,00 €

Veranschlagung im

Ergebnishaushalt:

 Ertrag              /

 Aufwand

 

Finanzhaushalt:

 Einzahlung      /

 Auszahlung

Betrag im Jahr 2023:

3.060,00 €

Produkt.

12600.

Konto

5019

Betrag im Jahr 2024:

5.220,00 €

Betrag im Jahr 2025:

5.220,00 €

Betrag im Jahr 2026:

5.220,00 €