Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung stimmt der am 24.02.2024 vorgenommenen Wahl des
Kameraden Matthias Stüber zum Gemeindewehrführer und des Kameraden Andreas
Kycia zu seinem Stellvertreter zu.
Begründung:
Gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG) in
der Fassung vom 31.12.2015 wählen die aktiven Mitglieder der Gemeindefeuerwehr
für 6 Jahre ein Mitglied aus ihrer Mitte als Gemeindewehrführer und ein
Mitglied als seinen Stellvertreter.
Das Wahlverfahren ist in einer Satzung zu regeln.
Die Wahlvorschläge sind dem Bürgermeister gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung
der Freiwilligen Gemeindefeuerwehr der Stadt Wolgast schriftlich und 2 Wochen
vor dem Wahltermin mit den Unterschriften von mindestens 5 aktiven Mitgliedern
einzureichen.
Dieser Regelung sind beide Kameraden, die sich zur Wahl aufgestellt
haben, nachgekommen. Gemäß § 7 Abs. 5 der o.g. Satzung ist gewählt, wer eine
Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten erhält.
Von insgesamt 95 stimmberechtigten waren 58 Kameraden anwesend.
Zur Wahl des Gemeindewehrführers stand der Kamerad Matthias Stüber.
Mit insgesamt 57 Ja-Stimmen und einer Enthaltung hat er die geforderte
Mehrheit von zwei Dritteln erreicht.
Mit 56 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen wurde der Kamerad Andreas Kycia
mit der notwendigen zwei Drittel Mehrheit zum stellvertretenden
Gemeindewehrführer gewählt.
Die für das Amt des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters
erforderlichen Voraussetzungen nach §
7 Abs. 6 der o. g. Satzung i. V. m. § 12 Abs. 2 BrSchG M-V wurden von
beiden Kameraden erfüllt. Ebenso verfügen sowohl Matthias Stüber als auch
Andreas Kycia über die notwendigen Ausbildungen gemäß der Feuerwehrlaufbahn-,
Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V.
Die Aufwandsentschädigungen sind in folgender Höhe zu zahlen:
Gemeindewehrführer: 290,00 € / Monat, 3.480,00 € / Jahr
Stellvertreter: 145,00 € / Monat, 1.740,00 € / Jahr
Nach § 12 Abs. 1 S. 3 BrSchG M-V bedarf die Ernennung des gewählten
Wehrführers und seines Stellvertreters zum Ehrenbeamten der Zustimmung der
Stadtvertretung.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, dass die Stadtvertretung diese Zustimmung erteilt.
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
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Insgesamt: 5.220,00
€ |
Jährlich in Folge: 5.220,00
€ |
Zuschüsse/ Beiträge: |
Eigenanteil: 5.220,00
€ |
Veranschlagung im |
Ergebnishaushalt: |
Ertrag / |
Aufwand |
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Finanzhaushalt: |
Einzahlung / |
Auszahlung |
3.060,00 € |
Produkt. 12600. |
Konto 5019 |
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Betrag im Jahr 2024: |
5.220,00 € |
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Betrag im Jahr 2025: |
5.220,00 € |
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Betrag im Jahr 2026: |
5.220,00 € |
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