Beschlussvorschlag:
Begründung:
Gemäß § 3 Abs. 4 KPG hat die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes der Gemeindevertretung und dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses einmal jährlich oder auf Verlangen über die Erfüllung der Aufgaben nach den Absätzen 1 und 2 des § 3 KPG zu berichten.
Auszüge aus dem KPG
„(3) Der Vorsitzende des
Rechnungsprüfungsausschusses berichtet einmal jährlich schriftlich der
Gemeindevertretung über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen
der örtlichen Prüfung. Dem Bürgermeister ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben…“
„(4) Soweit ein
Rechnungsprüfungsamt eingerichtet ist, hat der Leiter des
Rechnungsprüfungsamtes der Gemeindevertretung und dem Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses einmal jährlich oder auf Verlangen über die
Erfüllung der Aufgaben nach den Absätzen 1 und 2 zu berichten. Der
Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses hat diese Berichterstattung in
seinen Bericht nach Absatz 3 einzubeziehen.“
Die Stadt Wolgast nimmt den beiliegenden Tätigkeitsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast für das Jahr 2023 gemäß § 3 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) zur Kenntnis.
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Am Peenestrom am 18.04.2024 wird der Tätigkeitsbericht ebenfalls thematisiert und voraussichtlich zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
Tätigkeitsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast 2023
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
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Eigenanteil: |
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Ertrag / |
Aufwand |
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Finanzhaushalt: |
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Auszahlung |
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Produkt. . |
Konto |
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Betrag im Jahr 2023: |
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Betrag im Jahr 2024: |
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Betrag im Jahr 2025: |
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