Betreff
Städtebaulicher Vertrag zum BP 13 „Östlich des Lütower Weges“ der Gemeinde Lütow für den OT Neuendorf
Vorlage
08-BV 2024-013
Aktenzeichen
08-623.9006
Art
Beschlussvorlage • Gemeindevertretung

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lütow stimmt dem Abschluss des in der Anlage beigefügten Städtebaulichen Vertrags zwischen der Gemeinde Lütow und der Firma GOSSING LIEGENSCHAFTEN GmbH für den BP 13 „Östlich des Lütower Weges“ der Gemeinde Lütow für den OT Neuendorf zu.

Begründung:

Die Gemeindevertretung Lütow hat am 28.09.2022 die Aufstellung des BP 13 „Östlich des Lütower Weges“ der Gemeinde Lütow für den OT Neuendorf beschlossen. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 ist die Festsetzung eines "Allgemeinen Wohngebietes" nach § 4 BauNVO und eines Sonstigen Sondergebietes "Ferienwohnungen" nach § 11 BauNVO. Die verfallenen Gebäudereste der ehemaligen Stallanlage südöstlich innerhalb des geplanten Geltungsbereiches sollen in diesem Zusammenhang beseitigt werden und eine Sonderbaufläche nach § 11 BauNVO mit Zweckbestimmung für Kultur und Kunst ausgewiesen werden. Im Norden des Geltungsbereiches ist im rechtlich festgesetzten Innenbereich nach § 34 BauGB der Ortslage Neuendorf entlang des Netzelkower Weges die Errichtung eines Gemeindezentrums als Gemeinbedarfsfläche nach §9 (1) Nr.5 BauGB mit Zweckbestimmung für eine Kindertagesstätte, ein Dorfgemeinschaftshaus sowie den Standort der Freiwilligen Feuerwehr Lütow-Neuendorf geplant.

Der Städtebauliche Vertrag soll die Ziele und Zwecke des Vorhabens und die Regelung der Übernahme der sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) ergebenden Verpflichtungen im Rahmen der Durchführung der Festlegungen des BP 13 sichern; hierbei insbesondere die Durchführung und den Erhalt der geforderten grünordnerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die artenschutzrechtlichen Maßnahmen sowie die Erweiterung der Kreisstraße VG 29 entlang der B-Plangebietsgrenze.

 

Der Vertrag ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und mit dem Vorhabenträger entsprechend abgestimmt.

 

Der Beschluss zum Städtebaulichen Vertrag und dessen Unterzeichnung sind Grundvoraussetzung für den noch zu fassenden Satzungsbeschluss. Seitens des Vorhabenträgers ist der Vertrag vorab zu unterzeichnen.

 

Der Vertrag regelt u.a. auch die Übergabe einer Bürgschaft i.H.v. insgesamt 266.615,34 € zur Absicherung der öffentlich-rechtlichen Forderungen aus dem B-Planverfahren. Auch diese muss nach Beschlussfassung und Unterzeichnung über den Städtebaulichen Vertrag und noch vor dem Satzungsbeschluss an das Amt Am Peenestrom übergeben werden.

 

Anlagen:

Städtebaulicher Vertrag für den BP 13 „Östlich des Lütower Weges“ der Gemeinde Lütow für den OT Neuendorf (Stand: 5. Entwurf 06.05.2024)

Finanzielle Auswirkungen:  Ja /  Nein

Finanzierung

Insgesamt:

     

Jährlich in Folge:

     

Zuschüsse/ Beiträge:

     

Eigenanteil:

     

Veranschlagung im

Ergebnishaushalt:

 Ertrag              /

 Aufwand

 

Finanzhaushalt:

 Einzahlung      /

 Auszahlung

Betrag im Jahr 2012:

     

Produkt.

     .

Konto

     

Betrag im Jahr 2013:

     

Betrag im Jahr 2014:

     

Betrag im Jahr 2015: