Betreff
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. dem vorhabenbezogen Bebauungsplan Nr. 6 "Biogaspark Wolgast - südlich der Netzebander Straße"
Vorlage
01-BV 2024-083
Art
Beschlussvorlage • StV Wolgast

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt:

 

1.       Der Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Biogaspark Wolgast- südlich der Netzebander Straße“ der Stadt Wolgast mit der Planzeichnung, Begründung (Teil I) und Checkliste für die Umweltprüfung wird in der vorliegenden Fassung von 05-2024 gebilligt.

 

2.       Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Biogaspark Wolgast – südlich der Netzebander Straße“ der Stadt Wolgast Stand 05-2024, bestehend aus Planzeichnung, Begründung (Teil I) und Checkliste für den Umweltbericht erfolgen.

 

3.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

4.       Der Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen

 

Begründung:

Die Stadtvertretung beschloss in der Sitzung vom 22.04.2024 die Einleitung des Verfahrens zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Biogaspark Wolgast – südlich der Netzebander Straße“.

 

Das Plangebiet befindet sich in einer Entfernung von ca. 400 m nordwestlich des Stadtgebiets im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und umfasst die Flurstücke 103/4, 103/5, 103/6, 103/7, 103/9, 103/10 und teilweise die Flurstücke 99/10, 102/2 und 106/4 der Flur 14 der Gemarkung Wolgast. Das Plangebiet grenzt nördlich an die Netzebander Straße und hat eine Größe von ca. 4,5 ha. Das Plangebiet ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

 

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6  ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Bioenergie. 

 

Nach Billigung der Vorentwurfsunterlagen und Beschlussfassung der Stadtvertretung folgen die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der betroffenen Träger öffentlicher Belange und Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Anlagen:

Übersichtskarte

01 Planzeichnung

02 Begründung (Teil I)

03 Anlage Begründung

04 Checkliste für die Umweltprüung

Finanzielle Auswirkungen:  Ja /  Nein

Finanzierung

Insgesamt:

     

Jährlich in Folge:

     

Zuschüsse/ Beiträge:

     

Eigenanteil:

     

Veranschlagung im

Ergebnishaushalt:

 Ertrag              /

 Aufwand

 

Finanzhaushalt:

 Einzahlung      /

 Auszahlung

Betrag im Jahr 2023:

     

Produkt.

     .

Konto

     

Betrag im Jahr 2024:

     

Betrag im Jahr 2025:

     

Betrag im Jahr 2026: