Beschlussvorschlag:
Haushaltssatzung der Gemeinde Buggenhagen
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V)
wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.05.2024 und nach Bekanntgabe
der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen
Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und
Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2024 wird
1. im Ergebnishaushalt
auf |
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einen Gesamtbetrag der
Erträge von |
599.090 EUR |
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einen Gesamtbetrag der
Aufwendungen von |
872.750 EUR |
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ein Jahresergebnis
nach Veränderung der Rücklagen von |
-262.470 EUR |
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2. im Finanzhaushalt
auf |
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a) |
einen Gesamtbetrag der
laufenden Einzahlungen von |
526.800 EUR |
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einen Gesamtbetrag der
laufenden Auszahlungen[1] von |
868.290 EUR |
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einen jahresbezogenen
Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von |
-341.490 EUR |
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b) |
einen Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
134.230 EUR |
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einen Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
194.220 EUR |
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einen Saldo der Ein-
und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
-59.990 EUR |
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festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt auf |
150.000 EUR |
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§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag des Kassenkredites wird festgesetzt
auf |
810.058 EUR |
§ 5 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
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a) für die
land- und forstwirtschaftlichen Flächen |
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(Grundsteuer A) auf |
338 v. H. |
b) für die Grundstücke |
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(Grundsteuer B) auf |
438 v. H. |
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2. Gewerbesteuer auf |
390 v. H. |
§ 6
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan
ausgewiesenen Stellen beträgt 1,4103 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7 Regelungen zur Deckungsfähigkeit
1.
Innerhalb
eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
entsprechend
§ 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik M-V für
gegenseitig deckungsfähig erklärt.
2.
Innerhalb
eines Teilhaushaltes werden gem. § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V Ansätze für
ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.
§ 8 Regelungen zur Übertragbarkeit
1.
Gem. § 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V werden Ansätze für ordentliche
Aufwendungen und für
ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushaltes für ganz oder teilweise
übertragbar erklärt, sofern der
Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr erreicht werden kann.
2.
Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen werden gem. § 15 Abs. 1
GemHVO-Doppik M-V für ganz oder
teilweise übertragbar erklärt, auch wenn der Haushalt im Haushaltsjahr
nicht ausgeglichen ist oder der
Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr nicht erreicht werden kann.
3. Gem. § 15 Abs. 4
GemHVO-Doppik M-V gilt Abs. 1 und 2 entsprechend für Ermächtigungen zu
überplan-
mäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie Abs. 3
für Ermächtigungen zu
überplanmäßigen und außerplanmäßigen Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit.
§ 9 Festlegung der Wertgrenze zur
Darstellung von Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen
Nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik M-V wird festgesetzt, dass Einzahlungen und
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ab einem
Wert von 5.000 € einzeln darzustellen sind. Auf eine Einzeldarstellung
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen kann auch im Falle eines
sachlichen Zusammenhangs verzichtet werden.
Nachrichtliche Angaben:
1. |
Zum Ergebnishaushalt |
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Das Ergebnis zum 31.
Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
-568.078,47 EUR |
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2. |
Zum Finanzhaushalt |
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Der Saldo der
laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt
voraussichtlich |
-869.891,96 EUR |
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3. |
Zum Eigenkapital |
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Der Stand des
Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
278.991,17 EUR |
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Begründung:
1. Ergebnishaushalt
Der Haushalt der Gemeinde Buggenhagen für das Haushaltsjahr 2024 weist im Ergebnishaushalt ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen in Höhe von ‑273.660,00 € aus. Nach Rücklagenentnahme beträgt das Jahresergebnis ‑262.470,00 €. Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt ist nicht gegeben. Bis zum Ende des Haushaltsjahres 2024 ergibt sich, unter Berücksichtigung aller vorzutragenden Beträge der Vorjahre, ein Fehlbetrag in Höhe von ‑305.610,00 €. Auch in den einzelnen Folgejahren weist der Ergebnishaushalt jeweils ein Defizit aus. Somit ist der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt am Ende des Finanzplanungszeitraumes mit einem negativ vorzutragenden Betrag in Höhe von ‑1.441.880,00 € ebenfalls nicht gegeben.
2. Finanzhaushalt
Laufendes Ergebnis:
Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung: |
‑334.760,00 € |
Planmäßige Tilgung für Investitionskredite: |
‑6.730,00 € |
Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen: |
‑341.490,00 € |
Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2024 wird nicht erreicht. Basierend auf den feststehenden Jahresabschlüssen bis einschließlich dem Jahr 2022 und den vorläufigen Ergebnissen ab dem Jahr 2023, ergibt sich am Ende des Jahres 2024 ein negativer vorzutragender Saldo in Höhe von ‑528.400,00 €. Auch in den Folgejahren sowie am Ende des Finanzplanungszeitraumes kann der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden. Kumuliert wird zum Ende des Finanzplanungszeitraumes (2011–2027) ein Saldo in Höhe von ‑1.766.480,00 € ausgewiesen.
Ergebnis Investitionshaushalt:
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit: |
134.230,00 € |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit: |
194.220,00 € |
Saldo Ein- und Auszahlungen Investitionstätigkeit: |
-59-990,00 € |
Unter Einbezug aller relevanten Haushaltszahlen im Bereich des Finanzhaushaltes (laufender Bereich und Investitionen) ergibt sich für das Jahr 2023 insgesamt ein Fehlbetrag in Höhe von ‑410.480,00 €.
3. Investitionsplanung
Im Muster 5 b besteht, nach derzeitigen Berechnungen, kumuliert zum 31.12.2024 ein investiver Überschuss in Höhe von 166.313,54 €. Die angesparten Mittel im investiven Bereich stehen in den Folgejahren zur Durchführung von Investitionsmaßnahmen zur Verfügung.
4. Kassenkredit
Die Gemeinde hat jederzeit ihre Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann sie Kassenkredite bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten und genehmigten Höchstbetrag aufnehmen, soweit keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Die Gemeinde Buggenhagen verfügt über keine eigenen finanziellen Mittel mehr. Die Inanspruchnahme eines Kassenkredites ist erforderlich.
Der Kassenkreditrahmen für die Gemeinde Buggenhagen wurde wie folgt ermittelt:
Bankbestand 31.12.2023 (ohne Anklamer bauen-wohnen-sanieren
GmbH) |
-186.158 |
Fehlbetrag Saldo laufender Bereich lt. Haushaltsplan 2024 |
-341.490 |
Vorfinanzierung Investitionen |
-59.990 |
Zwischensumme ermittelter Kreditbedarf: |
-587.638 |
Kreditbedarf zur Vorfinanzierung verauslagter Haushaltsmittel
(Fördermittel) im Ergebnishaushalt |
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Naturlehrpfad Klotzow |
-52.370 |
Sanierung Berliner See |
-69.250 |
Aussichtspunkt am Peenestrom |
-75.000 |
Zwischensumme vorfinanzierte Mittel: |
-196.620 |
Kreditbedarf zur Vorfinanzierung verauslagter Haushaltsmittel
(Fördermittel) im investiven Bereich |
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Fördermittel für Spielgeräte |
-15.000 |
Aussichtspunkt am Peenestrom |
-10.800 |
Zwischensumme vorfinanzierte Mittel: |
-25.800 |
Summe ermittelter Kassenkredit 2024 |
-810.058 |
Die Gemeinde
Buggenhagen beantragt insgesamt einen Kassenkredit i. H. v.: => 810.058,00 €.
Der
genehmigungsfreie Betrag i. H. v. 10% der veranschlagten laufenden Einzahlung
(52.680,00 €) wird überschritten und eine Genehmigung des Kassenkredites von
der unteren Rechtsaufsichtsbehörde ist einzuholen.
5. Hebesätze
Für den Finanzausgleich 2024 liegen die aufgeführten
Nivellierungshebesätze zu Grunde. Die Gemeinde Buggenhagen ihre Hebesätze mit Beschlussfassung der Gemeindevertretung
zum 01.01.2024 erhöht. Somit entsprechen die Hebesätze für alle drei
Steuerarten entsprechen wieder genau den Nivellierungshebesätzen. Auch in Bezug
auf die Antragstellung nach § 27 FAG werden die Voraussetzung in diesem Jahr
mit insgesamt + 31 Hebesatzpunkten erfüllt.
6. Stellenplan
Der Stellenplan der Gemeinde Buggenhagen weist für das Haushaushaltsjahr 2024 insgesamt 1,4103 VZÄ aus und bleibt damit gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die Gemeinde Buggenhagen befindet sich in einer sehr angespannten finanziellen Lage, ihre Leistungsfähigkeit ist schon seit mehreren Jahren als dauerhaft weggefallen zu beurteilen. Auch bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes ist keine Entspannung ersichtlich. Aufgrund dieser Haushaltssituation muss die Gemeinde Buggenhagen auch in diesem Jahr wieder ein Haushaltssicherungskonzept erarbeiten, welches die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschreibt und gleichzeitig aufzeigt wie (d.h. durch welche einzelnen Maßnahmen) und in welchem Zeitraum der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschlussvorschlag über die Haushaltssatzung der Gemeinde Buggenhagen für das Haushaltsjahr 2024 zuzustimmen.