Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Buggenhagen für das Jahr 2024
Vorlage
10-BV 2024-007
Art
Beschlussvorlage • Gemeindevertretung

Beschlussvorschlag:

Haushaltssatzung der Gemeinde Buggenhagen

für das Haushaltsjahr 2024

 

 

Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.05.2024 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

 

1. im Ergebnishaushalt auf

 

 

einen Gesamtbetrag der Erträge von

599.090  EUR

 

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

872.750  EUR

 

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

-262.470  EUR

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

526.800  EUR

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

868.290  EUR

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

-341.490  EUR

 

 

 

 

 

 

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

134.230  EUR

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

194.220  EUR

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

-59.990  EUR

 

 

 

festgesetzt.

 

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

150.000  EUR

 

 

 

 

 

 

 

§ 4 Kassenkredite

 

 

 

 

Der Höchstbetrag des Kassenkredites wird festgesetzt auf

810.058  EUR

 

 

 

§ 5 Hebesätze

 

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 

a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

 

(Grundsteuer A) auf

338 v. H.

b)  für die Grundstücke

 

(Grundsteuer B) auf

438 v. H.

 

 

2. Gewerbesteuer auf

390 v. H.

 

 

 

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

 

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,4103 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

 

 

§ 7 Regelungen zur Deckungsfähigkeit

 

 

1.     Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend

§ 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik M-V für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

2.     Innerhalb eines Teilhaushaltes werden gem. § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.

 

 

 

§ 8 Regelungen zur Übertragbarkeit

 

 

1.    Gem. § 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V werden Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für

       ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushaltes für ganz oder teilweise übertragbar erklärt, sofern der

       Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr erreicht werden kann.

2.    Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen werden gem. § 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V für ganz oder

       teilweise übertragbar erklärt, auch wenn der Haushalt im Haushaltsjahr nicht ausgeglichen ist oder der

       Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr nicht erreicht werden kann.

       3.   Gem. § 15 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V gilt Abs. 1 und 2 entsprechend für Ermächtigungen zu überplan-

             mäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie Abs. 3 für Ermächtigungen zu

             überplanmäßigen und außerplanmäßigen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit.

 

 

 

§ 9 Festlegung der Wertgrenze zur Darstellung von Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

 

Nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik M-V wird festgesetzt, dass Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ab einem Wert von 5.000 € einzeln darzustellen sind. Auf eine Einzeldarstellung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen kann auch im Falle eines sachlichen Zusammenhangs verzichtet werden.

 

Nachrichtliche Angaben:

 

1.

Zum Ergebnishaushalt

 

 

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

-568.078,47 EUR

 

 

 

2.

Zum Finanzhaushalt

 

 

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

-869.891,96 EUR

 

 

 

3.

Zum Eigenkapital

 

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

278.991,17 EUR

 

 

 

 



[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Begründung:

 

1. Ergebnishaushalt

Der Haushalt der Gemeinde Buggenhagen für das Haushaltsjahr 2024 weist im Ergebnishaushalt ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen in Höhe von ‑273.660,00 € aus. Nach Rücklagenentnahme beträgt das Jahresergebnis ‑262.470,00 €. Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt ist nicht gegeben. Bis zum Ende des Haushaltsjahres 2024 ergibt sich, unter Berücksichtigung aller vorzutragenden Beträge der Vorjahre, ein Fehlbetrag in Höhe von ‑305.610,00 €. Auch in den einzelnen Folgejahren weist der Ergebnishaushalt jeweils ein Defizit aus. Somit ist der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt am Ende des Finanzplanungszeitraumes mit einem negativ vorzutragenden Betrag in Höhe von ‑1.441.880,00 € ebenfalls nicht gegeben.

 

2. Finanzhaushalt

Laufendes Ergebnis:

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung:

‑334.760,00 €

Planmäßige Tilgung für Investitionskredite:

‑6.730,00 €

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen:

‑341.490,00 €

 

Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2024 wird nicht erreicht. Basierend auf den feststehenden Jahresabschlüssen bis einschließlich dem Jahr 2022 und den vorläufigen Ergebnissen ab dem Jahr 2023, ergibt sich am Ende des Jahres 2024 ein negativer vorzutragender Saldo in Höhe von ‑528.400,00 €. Auch in den Folgejahren sowie am Ende des Finanzplanungszeitraumes kann der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden. Kumuliert wird zum Ende des Finanzplanungszeitraumes (2011–2027) ein Saldo in Höhe von ‑1.766.480,00 € ausgewiesen.

 

Ergebnis Investitionshaushalt:

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit:

134.230,00 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit:

194.220,00 €

Saldo Ein- und Auszahlungen Investitionstätigkeit:

-59-990,00 €

 

Unter Einbezug aller relevanten Haushaltszahlen im Bereich des Finanzhaushaltes (laufender Bereich und Investitionen) ergibt sich für das Jahr 2023 insgesamt ein Fehlbetrag in Höhe von ‑410.480,00 €.

 

3. Investitionsplanung

Im Muster 5 b besteht, nach derzeitigen Berechnungen, kumuliert zum 31.12.2024 ein investiver Überschuss in Höhe von 166.313,54 €. Die angesparten Mittel im investiven Bereich stehen in den Folgejahren zur Durchführung von Investitionsmaßnahmen zur Verfügung.

 

4. Kassenkredit

Die Gemeinde hat jederzeit ihre Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann sie Kassenkredite bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten und genehmigten Höchstbetrag aufnehmen, soweit keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Die Gemeinde Buggenhagen verfügt über keine eigenen finanziellen Mittel mehr. Die Inanspruchnahme eines Kassenkredites ist erforderlich.

Der Kassenkreditrahmen für die Gemeinde Buggenhagen wurde wie folgt ermittelt:

Bankbestand 31.12.2023 (ohne Anklamer bauen-wohnen-sanieren GmbH)

-186.158

Fehlbetrag Saldo laufender Bereich lt. Haushaltsplan 2024

-341.490

Vorfinanzierung Investitionen

-59.990

Zwischensumme ermittelter Kreditbedarf:

-587.638

Kreditbedarf zur Vorfinanzierung verauslagter Haushaltsmittel (Fördermittel) im Ergebnishaushalt

Naturlehrpfad Klotzow

-52.370

Sanierung Berliner See

-69.250

Aussichtspunkt am Peenestrom

-75.000

Zwischensumme vorfinanzierte Mittel:

-196.620

Kreditbedarf zur Vorfinanzierung verauslagter Haushaltsmittel (Fördermittel) im investiven Bereich

Fördermittel für Spielgeräte

-15.000

Aussichtspunkt am Peenestrom

-10.800

Zwischensumme vorfinanzierte Mittel:

-25.800

Summe ermittelter Kassenkredit 2024

-810.058

 

Die Gemeinde Buggenhagen beantragt insgesamt einen Kassenkredit i. H. v.:           => 810.058,00 €.

Der genehmigungsfreie Betrag i. H. v. 10% der veranschlagten laufenden Einzahlung (52.680,00 €) wird überschritten und eine Genehmigung des Kassenkredites von der unteren Rechtsaufsichtsbehörde ist einzuholen.

5. Hebesätze

Für den Finanzausgleich 2024 liegen die aufgeführten Nivellierungshebesätze zu Grunde. Die Gemeinde Buggenhagen ihre Hebesätze mit Beschlussfassung der Gemeindevertretung zum 01.01.2024 erhöht. Somit entsprechen die Hebesätze für alle drei Steuerarten entsprechen wieder genau den Nivellierungshebesätzen. Auch in Bezug auf die Antragstellung nach § 27 FAG werden die Voraussetzung in diesem Jahr mit insgesamt + 31 Hebesatzpunkten erfüllt.

6. Stellenplan

Der Stellenplan der Gemeinde Buggenhagen weist für das Haushaushaltsjahr 2024 insgesamt 1,4103 VZÄ aus und bleibt damit gegenüber dem Vorjahr unverändert.

 

Die Gemeinde Buggenhagen befindet sich in einer sehr angespannten finanziellen Lage, ihre Leistungs­fähigkeit ist schon seit mehreren Jahren als dauerhaft weggefallen zu beurteilen. Auch bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes ist keine Entspannung ersichtlich. Aufgrund dieser Haushaltssituation muss die Gemeinde Buggenhagen auch in diesem Jahr wieder ein Haushaltssicherungskonzept erarbeiten, welches die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschreibt und gleichzeitig aufzeigt wie (d.h. durch welche einzelnen Maßnahmen) und in welchem Zeitraum der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird.

 

Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschlussvorschlag über die Haushaltssatzung der Gemeinde Buggenhagen für das Haushaltsjahr 2024 zuzustimmen.