Betreff
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Durchführung der Vergabeverfahren von Planungsleistungen für die Errichtung eines Toilettenhauses & Mitarbeiterunterkunft - gemäß § 22 Abs. 4a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)
Vorlage
01-BV 2024-101
Art
Beschlussvorlage • StV Wolgast

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt mit Inkrafttreten des § 22 Abs. 4a KV M-V (neu) in Verbindung mit § 5 Abs. 3 Nr. 3 j der Hauptsatzung der Stadt Wolgast analog, dass der Bürgermeister der Stadt Wolgast die Vergabeverfahren für die Planungsleistungen zur Errichtung eines neuen Toilettenhauses und einer Mitarbeiterunterkunft auf dem Gelände/Grundstück der St. Gertrud-Kapelle einleiten und die daraus resultierenden Zuschläge für die Auftragsvergaben erteilen soll.

 

Begründung:

 

Gemäß der derzeit geltenden Hauptsatzung ist bislang nur die Übertragung auf den Hauptausschuss bzw. an den Bürgermeister gemäß § 22 Abs. 4 KV M-V geregelt. Der neue Absatz 4a des § 22 der neuen Kommunalverfassung M-V existierte zu diesem Zeitpunkt noch nicht und wird erst nach der Kommunalwahl 2024 in Kraft treten. Er lautet inhaltlich: "Die Gemeindevertretung entscheidet über die Einleitung von Vergabeverfahren und die Erteilung des Zuschlages bei Auftragsvergaben, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt. Sie kann diese Befugnisse ganz oder teilweise auf den Hauptausschuss oder die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister übertragen." Hier ist zu erkennen, dass der neue Absatz 4a auch die Einleitung von Vergabeverfahren regelt, anders als der bisherige Absatz 4 des § 22 in dem es nur um die reine Auftragserteilung ging.

 

Eine Übertragung der Befugnis zur Einleitung von Vergabeverfahren ist wertgrenzenmäßig derzeit in der Hauptsatzung noch nicht geregelt. Dadurch ist nach Inkrafttreten der neuen Kommunalverfassung erst einmal vor der Einleitung aller Vergabeverfahren ein Beschluss der StV notwendig. Um in der Zeit zwischen der Kommunalwahl am 09.06.2024 und der ersten regulären Stadtvertretersitzung im September 2024 handlungsfähig zu sein, entschied sich die Verwaltung zur Fassung des hier in Rede stehenden Beschlusses zur Ermächtigung des Bürgermeisters zur Einleitung des Vergabeverfahrens.

 

Finanzielle Auswirkungen:  Ja /  Nein

Finanzierung

Insgesamt:

     

Jährlich in Folge:

     

Zuschüsse/ Beiträge:

     

Eigenanteil:

     

Veranschlagung im

Ergebnishaushalt:

 Ertrag              /

 Aufwand

 

Finanzhaushalt:

 Einzahlung      /

 Auszahlung

Betrag im Jahr 2023:

     

Produkt.

55300.

Konto

78522

Betrag im Jahr 2024:

     

Betrag im Jahr 2025:

     

Betrag im Jahr 2026:

     

553002024001