Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt mit Inkrafttreten des § 22 Abs. 4a KV M-V (neu) in Verbindung mit § 5 Abs. 3 Nr. 3 j der Hauptsatzung der Stadt Wolgast analog, dass der Bürgermeister der Stadt Wolgast das Vergabeverfahren für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Wolgast und ihre Ortsteile einleiten und den daraus resultierenden Zuschlag für die Auftragsvergabe erteilen soll.
Begründung:
Am 01.01.2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung
der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) in Kraft getreten. Demnach ist für
Kommunen, in denen 100.000 oder weniger Einwohner gemeldet sind, der Wärmeplan
bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 zu erstellen.
Die kommunale Wärmeplanung betrachtet das gesamte Gebiet der Stadt
Wolgast. Dazu zählen auch alle Ortsteile, welche bewertet werden sollen und in
denen verschiedene Konzepte zur zukünftigen ressourcen- und klimaschonenden Wärmeversorgung
erarbeitet werden.
Mit Bescheid vom 24.04.2024 wurde für die Erstellung der Wärmeplanung eine
hundertprozentige nicht rückzahlbare Zuwendung gewährt.
Anlagen:
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
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Insgesamt: |
Jährlich in Folge: |
Zuschüsse/ Beiträge: |
Eigenanteil: |
Veranschlagung im |
Ergebnishaushalt: |
Ertrag / |
Aufwand |
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Finanzhaushalt: |
Einzahlung / |
Auszahlung |
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Produkt. . |
Konto |
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Betrag im Jahr 2024: |
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Betrag im Jahr 2025: |
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Betrag im Jahr 2026: |
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