Betreff
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Durchführung des Vergabeverfahrens für die kommunale Wärmeplanung der Stadt Wolgast gemäß § 22 Abs. 4a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV-MV)
Vorlage
01-BV 2024-102
Art
Beschlussvorlage • StV Wolgast

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt mit Inkrafttreten des § 22 Abs. 4a KV M-V (neu) in Verbindung mit § 5 Abs. 3 Nr. 3 j der Hauptsatzung der Stadt Wolgast analog, dass der Bürgermeister der Stadt Wolgast das Vergabeverfahren für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Wolgast und ihre Ortsteile einleiten und den daraus resultierenden Zuschlag für die Auftragsvergabe erteilen soll.

 

Begründung:

Am 01.01.2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) in Kraft getreten. Demnach ist für Kommunen, in denen 100.000 oder weniger Einwohner gemeldet sind, der Wärmeplan bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 zu erstellen.

Die kommunale Wärmeplanung betrachtet das gesamte Gebiet der Stadt Wolgast. Dazu zählen auch alle Ortsteile, welche bewertet werden sollen und in denen verschiedene Konzepte zur zukünftigen ressourcen- und klimaschonenden Wärmeversorgung erarbeitet werden.

 

Mit Bescheid vom 24.04.2024 wurde für die Erstellung der Wärmeplanung eine hundertprozentige nicht rückzahlbare Zuwendung gewährt.

Anlagen:

 

Finanzielle Auswirkungen:  Ja /  Nein

Finanzierung

Insgesamt:

     

Jährlich in Folge:

     

Zuschüsse/ Beiträge:

     

Eigenanteil:

     

Veranschlagung im

Ergebnishaushalt:

 Ertrag              /

 Aufwand

 

Finanzhaushalt:

 Einzahlung      /

 Auszahlung

Betrag im Jahr 2023:

     

Produkt.

     .

Konto

     

Betrag im Jahr 2024:

     

Betrag im Jahr 2025:

     

Betrag im Jahr 2026: