Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt mit Inkrafttreten des § 22 Abs. 4a KV M-V (neu) in Verbindung mit § 5 Abs. 3 Nr. 3j der Hauptsatzung der Stadt Wolgast analog, dass der Bürgermeister der Stadt Wolgast die Vergabeverfahren für europaweit auszuschreibenden Planungsleistungen zum Bau der Außenanlagen im Sportforum einleiten und daraus resultierende Zuschläge für die Auftragsvergaben erteilen soll.
Begründung:
Die Stadt Wolgast hat einen Änderungsantrag für die Fördermittel für die alleinige Sanierung der Außenanlagen des Sportforums beantragt in Abstimmung mit den Sportvereinen hinsichtlich ihrer Bedarfe und Sanierungsnotwendigkeiten.
Grundlage der geänderten Fördermittelbeantragung ist die Zielfindungsphase, die im Jahr 2023 erarbeitet wurde.
Auf Grund ihres Planungskostenumfanges werden nach Vorlage der Genehmigung des Änderungsantrages in Kürze, europaweite Vergabeverfahren für die Ingenieurbauwerke und Freianlagen zur Sanierung der Sportanlagen und Schaffung neuer Einzelwettkampfstätten im Stadion zu Beginn des 3. Quartal erforderlich, die durch den Bürgermeister zu erteilen sind.
Die Haushaltsmittel für die auszuschreibenden Planungsleistungen sind Bestandteil des Investitionshaushaltes 2023/ 2024/ 2025 und damit gesichert.
Mit der Beschlussvorlage soll der Bürgermeister und seine Verwaltung durch die Stadtvertretung ermächtigt werden, das europaweite Vergabeverfahren durchzuführen und die Zuschläge zu den einzelnen Auftragsvergaben erteilen zu können.
Auf Grund der Neuregelungen der Kommunalverfassung M-V im § 22 Abs. 4a ist eine weitere Beschlussfassung zu Auftragsvergaben (nach Durchführung der Ausschreibung) dann nicht mehr notwendig.
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
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