Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt mit Inkrafttreten des § 22 Abs. 4a KV M-V (neu) in Verbindung mit § 5 Abs. 3 Nr. 3 j der Hauptsatzung der Stadt Wolgast analog, dass der Bürgermeister der Stadt Wolgast die Vergabeverfahren für die Planungsleistungen zum Ausbau des Amselweges einleiten und die daraus resultierenden Zuschläge für die Auftragsvergaben erteilen soll.
Begründung:
Der Ausbau des Amselweges ist Bestandteil der Investitionshaushalte der Jahre 2023 bis 2025, sodass die Haushaltsmittel gesichert sind.
Das gemeinsame Vergabeverfahren mit dem Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, Festland Wolgast für die Planungsleistungen befindet sich in der Vorbereitung und sollen im 3. Quartal durchführt werden.
Da noch im Spätherbst diesen Jahrs die gemeinsamen Ausschreibungen für die Bauleistungen geplant sind, müssen die Planungsleistungen nach Vergabe umgehend beginnen, um weitere Fristen für das Vergabeverfahren der Bauleistungen zu gewährleisten.
Mit der heutigen Beschlussvorlage sollen der Bürgermeister und seine Verwaltung durch die Stadtvertretung Wolgast ermächtigt werden, das Vergabeverfahren – Öffentliche Ausschreibung durchführen und die Zuschläge zu den einzelnen Auftragsvergaben erteilt werden können.
Aufgrund der Neuregelungen der Kommunalverfassung M-V im § 22 Abs. 4a ist eine weitere Beschlussfassung zur Auftragsvergabe (nach Durchführung der Ausschreibung) dann nicht mehr notwendig.
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
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Ertrag / |
Aufwand |
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Finanzhaushalt: |
Einzahlung / |
Auszahlung |
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Produkt. 54100. |
Konto 78532 |
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Betrag im Jahr 2024: |
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Betrag im Jahr 2025: |
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Betrag im Jahr 2026: |
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