Beschlussvorschlag:
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V i.V.m. Abschnitt 7 der GemHVO-Doppik beschließt die Gemeindevertretung Lütow den als Anlage beigefügten Jahresabschluss zum 31.12.2022.
Begründung:
Gemäß § 3a KPG hat das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss der Gemeinde Lütow zum 31. Dezember 2022 in der Zeit vom 08.05.2024 bis 22.05.2024 geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Am Peenestrom hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 der Gemeindevertretung Lütow empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2022 zu beschließen.
Die Bilanzsumme beträgt 3.796.240,41 EUR
Das Jahresergebnis 2022 beträgt vor Veränderung der Rücklagen 251.739,62 EUR
Das Jahresergebnis 2022 beträgt nach Veränderung der Rücklagen 68.312,12 EUR
Die Finanzrechnung weist für 2022 einen Finanzmittelüberschuss aus von 389.569,20 EUR
Die Bildung der zweckgebundenen Ergebnisrücklage für die künftigen Belastungen aus dem Finanzausgleich aufgrund erhöhter Steuermehrerträge gemäß § 37 Abs. 6 GemHVO-Doppik M-V führte zu einer Ergebnisverschlechterung in Höhe von 183.427,50 EUR.
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
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Produkt. . |
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Betrag im Jahr 2026: |
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