Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung wählt gemäß § 28 Abs. 5 KV M-V
................................................. zur/ zum 1. Stellvertreter/in der/ des Vorsitzenden der Stadtvertretung
................................................. zur/ zum 2. Stellvertreter/in der/ des Vorsitzenden der Stadtvertretung.
Begründung:
Gemäß § 28 Abs. 5 KV M-V wählt die Stadtvertretung aus ihrer Mitte zwei Personen, die die Vorsitzende oder den Vorsitzenden im Verhinderungsfall vertreten.
Abstimmungsverfahren:
§ 32 Abs. 1 KV M-V
Abstimmungen über Personalangelegenheiten, die durch ein Gesetz als Wahlen bezeichnet sind, erfolgen geheim, sofern ein Mitglied der Stadtvertretung dies beantragt, ansonsten durch Handzeichen.
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden zu ziehen ist. Soweit nur eine Person zur Wahl steht, ist diese gewählt, wenn sie mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.
Liegt ein Antrag auf geheime Wahl vor, erfolgt der Aufruf aller Stadtvertreter/innen zur Stimmabgabe in alphabetischer Reihenfolge durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden.