Betreff
Beschluss über die Hauptsatzung
Vorlage
06-BV 2024-021
Art
Beschlussvorlage • Gemeindevertretung

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde­vertretung sieht zurzeit keinen dringenden Änderungsbedarf zur Hauptsatzung.

Nötige Anpassungen aufgrund der geänderten Kommunalverfassung sind in Vorbereitung.

Die Hauptsatzung vom 20.09.2010 in der Fassung der 3. Änderung vom 17.01.2020 gilt weiter fort.

 

oder

 

Die Gemeinde­vertretung beschließt die beiliegende Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Sauzin.

Begründung:

Die Hauptsatzung regelt grundlegende Themen der Gemeinde, insbesondere zu Bekanntmachungen, Ausschüssen und Entschädigungen. Vorschriften dazu finden sich u.a. in § 5 der Kommunalverfassung MV.

Mit der Änderung der Kommunalverfassung ab dem Tag nach der Kommunalwahl sind auch Änderungen im Ortsrecht notwendig, u.a. bei der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung; dies wird zurzeit vorbereitet.

Zwischenzeitlich gilt weiterhin die bisherige Hauptsatzung der Gemeinde.

 

Auch die Entschädigungsverordnung wurde kürzlich geändert und erlaubt höhere Beträge:

Bürger­meister derzeit monatlich 700 €, jetzt max. 840 €

1. Stellvertretung derzeit monatlich 140 €, jetzt max. 168 €

2. Stellvertretung derzeit monatlich 70 €, jetzt max. 84 €

Das Sitzungsgeld und der Sockelbetrag wurden nicht erhöht.

Zur Zeit der Haushaltsplanung war eine Erhöhung der Beträge nicht absehbar, daher sind keine Finanz­mittel dafür geplant. Der Mehrbetrag für den Rest des Jahres 2024 liegt bei rund 900 €.

Für den Fall, dass eine Erhöhung gewünscht wird, liegt eine Formulierung zur Änderung der Hauptsatzung bei.

 

Um Beschlussfassung wird gebeten.