Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Krummin erhebt keine Bedenken zum Entwurf 2024 für die Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern.
Begründung:
Am 25.06.2024 wurde auf der 8. Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern beschlossen, den Entwurf der Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern (RREP VP) für die erste Stufe des Beteiligungsverfahrens freizugeben. Gegenstand dieser Gesamtfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen des RREP VP 2010 sowie der Zweiten Änderung des RREP VP 2023. Darüber hinaus erfolgt eine Ausweitung des Geltungsbereiches des RREP VP auf die Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz. Neue Rahmenbedingungen, rechtliche Grundlagen und Entwicklungen in der Planungsregion machen eine Überprüfung der Ziele und Grundsätze erforderlich. Der Entwurf nimmt Bezug zur Raumstruktur und Raumentwicklung, Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, Infrastrukturentwicklung, Naturraumentwicklung sowie zur planerischen Gestaltung unter der Erdoberfläche. Im Zuge der Fortschreibung erfolgt auch die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie.
Die öffentlichen Stellen sind gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) aufgefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind.
Stellungnahmen können zwischen dem 07. August 2024 und 07. Oktober 2024 in elektronischer oder schriftlicher Form abgeben werden.
Anlagen:
Beteiligungsunterlagen
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
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Betrag im Jahr 2026: |
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