Betreff
Tätigkeitsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast 2023
Vorlage
02-IV 2024-031
Art
InfoVorlage • Amt

Begründung:

Gemäß § 3 Abs. 4 KPG hat die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes der Gemeindevertretung und dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses einmal jährlich oder auf Verlangen über die Erfüllung der Aufgaben nach den Absätzen 1 und 2 des § 3 KPG zu berichten.

Auszüge aus dem KPG

„(3) Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses berichtet einmal jährlich schriftlich der Gemeindevertretung über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung. Dem Bürgermeister ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. …“

„(4) Soweit ein Rechnungsprüfungsamt eingerichtet ist, hat der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes der Gemeindevertretung und dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses einmal jährlich oder auf Verlangen über die Erfüllung der Aufgaben nach den Absätzen 1 und 2 zu berichten. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses hat diese Berichterstattung in seinen Bericht nach Absatz 3 einzubeziehen.“

Der Amtsausschuss nimmt den beiliegenden Tätigkeitsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast für das Jahr 2023 gemäß § 3 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) zur Kenntnis.

In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 18.04.2024 wurde der Tätigkeitsbericht ebenfalls thematisiert und zur Kenntnis genommen.


Anlagen:

Tätigkeitsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast 2023