Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 43 Absatz 7 KV M‑V das
beigefügte Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2024 der Stadt Wolgast.
Begründung:
Gemäß § 43
Absatz 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) hat
die Stadt ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige
Aufgabenerfüllung gesichert ist. Indessen ist gemäß § 43 Absatz 6 KV M-V der
Haushalt in jedem Haushaltsjahr sowohl in der Planung als auch in der Rechnung
auszugleichen.
Kann der
Haushaltsausgleich trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung
aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, hat die
Stadtvertretung ein Haushaltssicherungskonzept gemäß § 43 Absatz 7 KV M-V zu
erstellen. Darin sind die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt zu
beschreiben und Maßnahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich und
eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Der
Zeitraum, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird, ist zu
benennen.
Gemäß § 16
Absatz 1 Nummer 2 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) ist der
Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn im Finanzhaushalt kein negativer
Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39
GemHVO-Doppik besteht.
Schließlich kann
die Stadt Wolgast, unter Berücksichtigung der Planerfüllung des Vorjahres als
auch der gegenwärtigen Haushaltsplanung 2024, sowohl zum Ende des
Haushaltsjahres 2024 (-17.559.205,37), als auch zum Ende des
Finanzplanungszeitraumes 2027 (-40.032.135,37) keinen Haushaltsausgleich
erzielen.
Ausschnitt
Finanzhaushalt zum HHP 2024 (laufender Bereich - mittelfristige Finanzplanung -
kumuliert):
Finanzhaushalt |
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(in €) |
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1 |
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3 |
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5 |
6 |
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Zeile FH |
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Vorläufige Ergebnisse 2022 |
Ansätze einschl. Nachträge 2023 |
Ansatz 2024 |
Planungs- daten 2025 |
Planungs-daten 2026 |
Planungs-daten 2027 |
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36 |
Veränderung der
liquiden Mittel und der Kassenkredite (Summe der Nr. 30, 34 und 35) |
-45.650,06 |
-8.970.420 |
-8.157.260 |
-6.910.700 |
-6.823.000 |
-8.739.230 |
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37 |
Jahresbezogener Saldo der
laufenden Ein- und Auszahlungen (Saldo der Nr. 18 und 32) |
431.516,82 |
-8.970.420 |
-8.157.260 |
-6.910.700 |
-8.694.090 |
-6.868.140 |
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nachrichtlich: |
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38 |
Saldo der laufenden Ein- und
Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsvorjahres |
-863.042,19 |
-431.525,37 |
-9.401.945,37 |
-17.559.205,37 |
-24.469.905,37 |
-33.163.995,37 |
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39 |
Saldo der laufenden Ein- und
Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres (Summe der Nr. 37 u. 38) |
-431.525,37 |
-9.401.945,37 |
-17.559.205,37 |
-24.469.905,37 |
-33.163.995,37 |
-40.032.135,37 |
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Stand Haushaltsaufstellung 11/2023
Nachrichtlich:
Hinweisend
ist zu erwähnen, dass gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. § 2 Absatz 1 Nummer 27 GemHVO-Doppik,
der Haushaltsausgleich mit ausgewiesener Planzahl zum Haushaltsvorjahr (2023)
kumuliert wird, so stellt sich der Haushaltsausgleich im Zuge der
Haushaltsplanung primär schlechter dar, als sich der tatsächliche Ist-Wert zum
Jahresabschluss abzeichnet. Folglich kann erst mit feststehenden
Jahresabschluss ein exaktes Ergebnis beziffert werden. Gegenwärtig ist jedoch
erkennbar, dass auch nach vorläufigen Ergebnissen kein Haushaltsausgleich
erreicht werden kann.
Mit einer
Gesamtpunktzahl i. H. v. -150 wird die Stadt Wolgast auch im Haushaltsjahr 2024
erneut mit einer weggefallenen dauernden Leistungsfähigkeit bewertet
(Rubikon-Auszug ). Somit ist die Stadt dazu verpflichtet, in Abhängigkeit vom
Ausmaß und den Ursachen der bestehenden Haushaltsprobleme, unverzüglich alle
notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die zur Wiederherstellung der dauernden
Leistungsfähigkeit erforderlich sind (§ 17a GemHVO-Doppik), u. a. die
Fortführung und nachdrückliche Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes.
Das Haushaltssicherungskonzept ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben. Gleichermaßen ist diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Stadtvertretung erneut zu beschließen.
Anlagen:
· Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2024 der Stadt Wolgast
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
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Insgesamt: |
Jährlich in Folge: |
Zuschüsse/ Beiträge: |
Eigenanteil: |
Veranschlagung im |
Ergebnishaushalt: |
Ertrag / |
Aufwand |
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Finanzhaushalt: |
Einzahlung / |
Auszahlung |
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Produkt. . |
Konto |
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Betrag im Jahr 2025: |
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Betrag im Jahr 2026: |
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Betrag im Jahr 2027: |
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