Betreff
Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2024 der Stadt Wolgast
Vorlage
01-BV 2024-246
Art
Beschlussvorlage • StV Wolgast

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 43 Absatz 7 KV M‑V das beigefügte Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2024 der Stadt Wolgast.


Begründung:

Gemäß § 43 Absatz 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) hat die Stadt ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Aufgabenerfüllung gesichert ist. Indessen ist gemäß § 43 Absatz 6 KV M-V der Haushalt in jedem Haushaltsjahr sowohl in der Planung als auch in der Rechnung auszugleichen.

Kann der Haushaltsausgleich trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, hat die Stadtvertretung ein Haushaltssicherungskonzept gemäß § 43 Absatz 7 KV M-V zu erstellen. Darin sind die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt zu beschreiben und Maßnahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Der Zeitraum, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird, ist zu benennen.

Gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 2 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) ist der Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn im Finanzhaushalt kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39 GemHVO-Doppik besteht.

Schließlich kann die Stadt Wolgast, unter Berücksichtigung der Planerfüllung des Vorjahres als auch der gegenwärtigen Haushaltsplanung 2024, sowohl zum Ende des Haushaltsjahres 2024 (-17.559.205,37), als auch zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2027 (-40.032.135,37) keinen Haushaltsausgleich erzielen.

Ausschnitt Finanzhaushalt zum HHP 2024 (laufender Bereich - mittelfristige Finanzplanung - kumuliert):

Finanzhaushalt

(in €)

 

1

2

3

4

5

6

 

Zeile FH

Vorläufige

Ergebnisse

2022

Ansätze

einschl.

Nachträge

2023

Ansatz

2024

Planungs-

daten

2025

Planungs-daten

2026

Planungs-daten

2027

 

36

Veränderung der liquiden Mittel und der Kassenkredite (Summe der Nr. 30, 34 und 35)

-45.650,06

-8.970.420

-8.157.260

-6.910.700

-6.823.000

-8.739.230

 

37

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen (Saldo der Nr. 18 und 32)

431.516,82

-8.970.420

-8.157.260

-6.910.700

-8.694.090

-6.868.140

 

           nachrichtlich:

 

38

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsvorjahres

-863.042,19

-431.525,37

-9.401.945,37

-17.559.205,37

-24.469.905,37

-33.163.995,37

 

39

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres (Summe der Nr. 37 u. 38)

-431.525,37

-9.401.945,37

-17.559.205,37

-24.469.905,37

-33.163.995,37

-40.032.135,37

 

Stand Haushaltsaufstellung 11/2023

Nachrichtlich:

Hinweisend ist zu erwähnen, dass gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 1  i. V. m. § 2 Absatz 1 Nummer 27 GemHVO-Doppik, der Haushaltsausgleich mit ausgewiesener Planzahl zum Haushaltsvorjahr (2023) kumuliert wird, so stellt sich der Haushaltsausgleich im Zuge der Haushaltsplanung primär schlechter dar, als sich der tatsächliche Ist-Wert zum Jahresabschluss abzeichnet. Folglich kann erst mit feststehenden Jahresabschluss ein exaktes Ergebnis beziffert werden. Gegenwärtig ist jedoch erkennbar, dass auch nach vorläufigen Ergebnissen kein Haushaltsausgleich erreicht werden kann.

Mit einer Gesamtpunktzahl i. H. v. -150 wird die Stadt Wolgast auch im Haushaltsjahr 2024 erneut mit einer weggefallenen dauernden Leistungsfähigkeit bewertet (Rubikon-Auszug ). Somit ist die Stadt dazu verpflichtet, in Abhängigkeit vom Ausmaß und den Ursachen der bestehenden Haushaltsprobleme, unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die zur Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit erforderlich sind (§ 17a GemHVO-Doppik), u. a. die Fortführung und nachdrückliche Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes.

Das Haushaltssicherungskonzept ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben. Gleichermaßen ist diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Stadtvertretung erneut zu beschließen.


Anlagen:

·    Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2024 der Stadt Wolgast


Finanzielle Auswirkungen:  Ja /  Nein

Finanzierung

Insgesamt:

     

Jährlich in Folge:

     

Zuschüsse/ Beiträge:

     

Eigenanteil:

     

Veranschlagung im

Ergebnishaushalt:

 Ertrag              /

 Aufwand

Finanzhaushalt:

 Einzahlung      /

 Auszahlung

Betrag im Jahr 2024:

     

Produkt.

     .

Konto

     

Betrag im Jahr 2025:

     

Betrag im Jahr 2026:

     

Betrag im Jahr 2027: