Betreff
2. Beschluss der Stadt Wolgast über die Annahme einer Spende in 2024
Vorlage
01-BV 2025-006
Art
Beschlussvorlage • StV Wolgast

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Wolgast beschließt gemäß § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung M‑V die Annahme der folgenden Spende:

lfd.Nr.

Einzahler

Einzahlungs-datum

Betrag in EUR

Zweck

Art der Spende (Geldspende oder Sachspende)

1

Verein der Freunde und Förderer der Heberleinschule e.V. 

12.12.2024

5.283,00

Spende für die Schule Heberlein

Geldspende

Gesamt:

5.283,00


Begründung:

Die Stadt Wolgast hat die im Beschluss­vorschlag aufgeführte Spende erhalten.

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M‑V i. V. m. § 5 Abs. 3 Ziffer 3 b der Hauptsatzung der Stadt Wolgast entscheidet über die Annahme von Spenden

è  bei Beträgen unter 100 Euro der Bürger­meister,

è  bei Beträgen ab 100 bis unter 1.000 Euro der Hauptausschuss und

è  bei Beträgen ab 1.000 Euro die Stadtvertretung.

Um Beschlussfassung über die Annahme der Spende wird gebeten.


Finanzielle Auswirkungen:  Ja /  Nein

Finanzierung

Insgesamt:

5.283,00 €

Jährlich in Folge:

     

Zuschüsse/ Beiträge:

     

Eigenanteil:

     

Veranschlagung im

Ergebnishaushalt:

 Ertrag              /

 Aufwand

Finanzhaushalt:

 Einzahlung      /

 Auszahlung

Betrag im Jahr 2024:

5.283,00 €

Produkt.

21503.

Konto

23319

Betrag im Jahr 2025:

   

Betrag im Jahr 2026:

     

Betrag im Jahr 2027:

     

21503.4629