Ohne Diskussion wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt:

1.       Aufgrund der §§ 10 und 13 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27.03.2020, die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Nördliche Schlossinsel“, bestehend aus der Plan­zeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).

          Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 grenzt nordöstlich an die Ufer­promenade am Peenestrom, südlich an die Peenemünder Straße und nördlich an die Hornwerft. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 15/16, 15/17, 15/18, 15/20,15/21, 15/23 und Teilflächen des Flurstückes 15/22 der Flur 20 Gemarkung Wolgast.

          Die Lage des Geltungsbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

2.       Die Begründung wird gebilligt.

3.       Der Beschluss ist ortsüblich und zusätzlich im Internet bekannt zu machen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.