Beschluss: zur Beschlussfassung empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Frau Rothbart trägt den Sachverhalt anhand des Planes auf Seite 45 vor. Alle Einwände der Werft wurden ausgemerzt. Bspw. die zur Wohnbebauung auf dem Gelände ehemals Bauhof. Der Bauhof bleibt am Standort. Die Verkehrsführung wurde in eine Ein-Bahn-Regelung geändert. Lt. Nutzungskonzept ist hauptsächlich Wohnen vorgesehen. Es gibt keine Eigentumsflächen der Stadt mit Ausnahme des Spielplatzes und des Baubetriebshofes. Eine Gestaltungssatzung gibt es für diesen Bereich nicht. Hier befinden sich viele große und kleine Häuser. Möglichkeiten zur Lückenfüllung gibt es bspw. in der Luisenstraße. Der Grünanlagenplan wurde leicht abgewandelt (Sandbergstraße/-platz). Aufgrund der engen Bebauung sind Parkflächen nur begrenzt möglich. In der Kronwiekstraße ist eine private Stellplatzanlage geplant.

Herr Koplin merkt an, dass ein Baustopp zu verzeichnen ist und bittet um Auskunft, wann es weitergeht.

Frau Rothbart führt aus, dass die Anträge und Einzelgespräche laufen. Im Sommer 2024 werden Ausschreibungen erfolgen. Es ist geplant, einen Ermächtigungsbeschluss für die Auftragsvergaben durch den Bürgermeister vor der Sommerpause herbeizuführen.

Herr Koplin regt an, das Verkehrskonzept noch vor der Kommunalwahl zu besprechen.

Herr Pens weist darauf hin, dass sich bei der Fischerstraße 15 ein Wall vor dem Gebäude befindet. Hier kann eine L-Schale zur max. Ausnutzung des Straßenkörpers verwendet werden.

Die Materialien werden, wie sie beschlossen wurden, verwendet.

Es folgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.


Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertretung beschließt die Abwägung der bisher im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, Träger öffentlicher Belange und sonstigen Beteiligten gemäß Anlage 1.

Die Verwaltung wird beauftragt, über das Ergebnis der Abwägung die in der Tabelle aufgeführten Beteiligten zu informieren.

 

2. Die Stadtvertretung beschließt den Städtebaulichen Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Fischerwiek bestehend aus dem Textteil und den Planzeichnungen Bestandsplan, Maßnahmeplan, Gestaltungsplan und Verkehrsplan in der Anlage 2.