Betreff
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 29 "Am Stadthafen"
Vorlage
01-BV 2020-062
Art
Beschlussvorlage • StV Wolgast

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt

 

1. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch ( BauGB) in der vor dem 13.05.2017 geltenden Fassung i.V. m. §§ 233 und 245 c BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl I S. 3634)

die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 „Am Stadthafen“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A ) und dem Text (Teil B).

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich zwischen den Werftflächen im Südwesten und der Schlossinsel im  Nordosten und umfasst landseitig im Wesentlichen die Kai- und Lagerflächen südlich des Stadthafens sowie wasserseitig die Fläche des Stadthafens bis zu einer mittleren Entfernung von ca. 50 m von der Kaikante.

Das Plangebiet umfasst folgende Flurstücke ganz oder teilweise:

62/5; 63/5; 64/11; 64/12; 65/2; 73/3; 73/4 der Flur 21, sowie Flurstücke 1/4; 1/6; 10/3; 10/4 und 14/1 der Flur 22 Gemarkung Wolgast.

Die Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 29 ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

 

1. Die Begründung wird gebilligt.

 

2. Der Beschluss ist ortsüblich und zusätzlich im Internet bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Begründung:

Hinweis:

Vor der Beschlussfassung muss der notwendige städtebauliche Vertrag inklusive der dazugehörigen Vertragserfüllungsbürg- schaft bei der Stadt vorliegen.

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage lag der unterzeichnete städtebauliche Vertrag noch nicht vor.

 

Die Stadtvertretung beschloss am 18.04.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Am Stadthafen“.

Aufgrund immissionschutzrechtlicher Probleme mussten die Planentwürfe mehrfach überarbeitet werden. In der Satzungsfassung des Bebauungsplanes Nr. 29  wurde nunmehr die Zulässigkeit  von Beherbergungsbetrieben und Ferienwohnungen ausgeschlossen.

Der ursprüngliche Geltungsbereich des  Bebauungsplanes wurde im Verfahren  reduziert. Das vorhandene fünfgeschossige Bürogebäude wurde aus dem Planbereich herausgelöst, da die ursprünglich geplante Hotelnutzung nicht mehr zulässig ist.

Eine weitere Büronutzung in dem fünfgeschossigen Gebäude ist nach wie vor zulässig.

Anlagen:

Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29  

Begründung mit  naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung  und Geräuschimmissionsprognose

Übersichtsplan

Finanzielle Auswirkungen:  Ja /  Nein

Finanzierung

Insgesamt:

     

Jährlich in Folge:

     

Zuschüsse/ Beiträge:

     

Eigenanteil:

     

Veranschlagung im

Ergebnishaushalt:

 Ertrag              /

 Aufwand

 

Finanzhaushalt:

 Einzahlung      /

 Auszahlung

Betrag im Jahr 2018:

     

Produkt.

     .

Konto

     

Betrag im Jahr 2019:

     

Betrag im Jahr 2020:

     

Betrag im Jahr 2021: