Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
beschließt den Stellenplan der Stadt Lassan für das Jahr 2023.
Begründung:
Gemäß §
45 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) hat
die Stadt Lassan für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Nach Absatz 3 Nr. 4 enthält die
Haushaltssatzung die Festsetzung der Gesamtzahl der im Stellenplan
ausgewiesenen Stellen.
Bestandteil
der Haushaltssatzung ist nach § 45 Abs. 1 KV M-V der Haushaltsplan. Nach Abs. 4
Nr. 4 besteht der Haushaltsplan unter anderem auch aus dem Stellenplan.
Im Stellenplan sind gemäß § 4a Gemeindehaushaltsverordnung Doppik
des Landes Mecklenburg-Vorpommern (GemHVO Doppik M-V) die im Haushaltsjahr
erforderlichen Stellen (der Beamtinnen und Beamten und) der nicht nur
vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgestellt nach
Teilbereichen entsprechend der organisatorischen Gliederung der Verwaltung
auszuweisen. Bei (Beamtinnen und Beamten ist die Amtsbezeichnung und bei)
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Funktion anzugeben. Als vorübergehend
beschäftigt gelten solche Beschäftigte, deren Dienstleistung auf insgesamt
höchstens sechs Monate begrenzt ist.
Nach Abs. 2 sind dem Stellenplan als Anlagen die Übersichten
nach § 1 Nummer 15 und 16 der GemHVO Doppik M-V
beizufügen. Das ist nach Nr. 15 eine Übersicht über die im Stellenplan enthaltenen Stellen nach
Besoldungs- und Entgeltgruppen (Stellenplanquerschnitt) und nach Nr. 16 eine
Übersicht mit einer Gegenüberstellung der im Haushaltsvorjahr ausgewiesenen
sowie der am 30. Juni des Haushaltsvorjahres tatsächlich besetzten Stellen zu
den im Haushaltsjahr geplanten Stellen (Veränderungsliste).
Den
Stellenplan nebst dem Vorbericht, der Veränderungsliste und dem
Stellenplanquerschnitt entnehmen Sie bitte der Anlage.
Eine
wesentliche Änderung im Vergleich zum Stellenplan für das Jahr 2022 ist auf der
Stelle mit der lfd. Nr. 4 zu verzeichnen.
Anlagen:
Stellenplan 2023
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
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Insgesamt: 254.439,03 € |
Jährlich in Folge: |
Zuschüsse/ Beiträge: |
Eigenanteil: |
Veranschlagung im |
Ergebnishaushalt: |
Ertrag / |
Aufwand |
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Finanzhaushalt: |
Einzahlung / |
Auszahlung |
254.439,03 € |
Produkt. . |
Konto |
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Betrag im Jahr 2024: |
264.616,59 € |
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Betrag im Jahr 2025: |
275.201,25 € |
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Betrag im Jahr 2026: |
286.209,31 € |
diverse |