Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Zemitz für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
07-BV 2023-003
Art
Beschlussvorlage • Gemeindevertretung
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Haushaltssatzung der Gemeinde Zemitz für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M‑V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.03.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

 

1. im Ergebnishaushalt auf

 

 

einen Gesamtbetrag der Erträge von

1.126.220 EUR

 

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

1.449.920 EUR

 

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

‑264.780 EUR

 

 

 

2. im Finanzhaushalt auf

 

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

1.087.640 EUR

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

1.358.350 EUR

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

‑270.710 EUR

 

 

 

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

146.930 EUR

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

456.090 EUR

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

‑309.160 EUR

 

 

 

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Kassenkredite

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

108.764 EUR

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 

a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

323 v. H.

b)  für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

427 v. H.

 

 

2. Gewerbesteuer auf

380 v. H.

 

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,2821 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7 Regelungen zur Deckungsfähigkeit

1.       Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

2.       Innerhalb eines Teilhaushaltes werden gem. § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.

§ 8 Regelungen zur Übertragbarkeit

1.       Gem. § 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushaltes für ganz oder teilweise übertragbar erklärt, sofern der Haushalts­ausgleich im Haushaltsfolgejahr erreicht werden kann.

2.       Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen werden gem. § 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik für ganz oder teilweise übertragbar erklärt, auch wenn der Haushalt im Haushaltsjahr nicht ausgeglichen ist oder der Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr nicht erreicht werden kann.

3.       Gem. § 15 Abs. 4 GemHVO-Doppik gilt Abs. 1 und 2 entsprechend für Ermächtigungen zu überplan­mäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.

§ 9 Festlegung der Wertgrenze zur Darstellung von Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen

Gem. § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik sind für die nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 25 bis 27 GemHVO-Doppik genannten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ab einer Wertgrenze von 5.000 € einzeln im Teilfinanzhaushalt in einer Investitionsübersicht darzustellen.

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

 

 

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

‑816.264,40 EUR

2.

Zum Finanzhaushalt

 

 

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen
zum 31. Dezember des Haushalts­jahres beträgt voraussichtlich

‑304.784,74 EUR

3.

Zum Eigenkapital

 

 

Der Stand des Eigenkapitals
zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.298.066,97 EUR

 

 

 

Zemitz, den

 

Susanne Darmann

Ort, Datum

Siegel

(Bürgermeisterin)

 



[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Begründung:

 

1. Ergebnishaushalt (sekundär)

Der Haushalt der Gemeinde Zemitz weist im Ergebnishaushalt 2023 ein negatives Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen in Höhe von ‑323.700,00 € auf. Nach zulässigen Entnahmen aus den Rücklagen reduziert sich das defizitäre Jahresergebnis auf ‑264.780,00 €.

Bezogen auf den Haushaltsausgleich 2023 ergibt sich, unter Berücksichtigung der kumulierten Vorjahresergebnisse (einschl. Planwert Vorjahr), bis zum Ende des Haushaltsjahres ein Defizit in Höhe von ‑816.264,40 €. Somit ist der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt 2023 nicht gegeben.

Auch in den einzelnen Folgejahren gelingt es der Gemeinde nicht ihr jahresbezogene Defizit erheblich zu minimieren. So stagniert die finanzielle Haushaltslage in der mittelfristigen Finanzplanung (Folgejahre). Folglich gelingt es der Gemeinde auch langfristig, bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2026 (3 Folgejahre) nicht, einen Haushaltsausgleich zu erzielen. Auf Grund der negativ kumulierten Defizite weist die Gemeinde zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2026 weiterhin ein kumuliertes Defizit in Höhe von ‑1.562.674,40 € aus.

 

2. Finanzhaushalt (primär)

2.1. Ergebnis – laufender Bereich:

Laufende Einzahlungen:

1.087.640,00 €

Laufende Auszahlungen:

1.349.120,00 €

Jahresbezogener Saldo der lfd. Ein- u. Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung:

‑261.480,00 €

Planmäßige Tilgung für Investitionskredite:

9.230,00 €

Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen (gem. HH-Satzung):

‑270.710,00 €

Im Finanzhaushalt trägt die Gemeinde im laufenden Bereich ein Defizit in Höhe von ‑270.710,00 €.

Bezogen auf den Haushaltsausgleich 2023 kumuliert sich das Ergebnis (einschl. Planwert Vorjahr) weiterhin defizitär auf – 304.784,74 €. Dies resultiert, neben dem Jahresergebnis 2023, aus dem negativen Ergebnisvortrag des Haushaltsvorjahres. Folglich gelingt es der Gemeinde nicht zum Ende des Haushaltsjahres 2023 einen Haushaltsausgleich zu erlangen.

Mittelfristig (3 Folgejahre) verringert sich das jahresbezogene Defizit der Gemeinde, verbleibt jedoch betont defizitär. Somit bleibt die Gemeinde auch weiterhin, bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2026, stagnierend unausgeglichen. Kumuliert wird, zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2026, ein Saldo in Höhe von ‑976.424,74 € ausgewiesen.

 

2.2. Ergebnis – investiver Bereich:

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit:

146.930,00 €

Auszahlung aus Investitionstätigkeit:

456.090,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit:

‑309.160,00 €

Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten:

0,00 €

Saldo Ein- und Auszahlungen Investitionstätigkeit (gem. HH-Satzung):

‑309.160,00 €

 

2.3. Fehlbetrag Finanzhaushalt – (gesamt: investiver und laufender Bereich):

Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen (gem. HH-Satzung):

‑270.710,00 €

Saldo Ein- und Auszahlungen Investitionstätigkeit (gem. HH-Satzung):

‑309.160,00 €

Fehlbetrag (gem. HH-Satzung):

‑579.870,00 €

 

Unter Einbezug aller relevanten Haushaltszahlen im Bereich des Finanzhaushaltes, ergibt sich für das Haushaltsjahr 2023 ein Fehlbetrag in Höhe von ‑579.870,00 €.

(laufender Bereich + investiver Bereich)

 

3. Investitionsplanung

In der Investitionsplanung wird im Jahr 2023 ein Fehlbetrag in Höhe von ‑309.160,00 € ausgewiesen.

Investitionsmaßnahmen 2022

Auszahlung

Einzahlung

Saldo (EA)

Verkauf Grundstück (Anklamer Straße – Raten)

0

960

960

An- u. Verkauf Grundstücke (u.a. 3 Grundst.)

550

66.340

65.790

Erwerb Fahrzeug FW (HLF 10 – FöM-Einzahlung)

440.000

0

‑440.000

Löschwasserbrunnen (Holzkoppelreihe)

10.540

0

‑10.540

Div. Anschaffungen BBH (Kleingeräte)

5.000

0

‑5.000

Zwischensumme Maßnahmen 2022

456.090

67.300

‑388.790

investive Zuweisung – Infrastrukturpauschale

0

29.000

29.000

investive Zuweisung – f. Wegfall Straßenbaubeiträge

0

32.210

32.210

investive Zuweisung – 4 % inv. Schlüsselzuweisung

0

18.420

18.420

Zwischensumme Zuweisungen

0

79.630

79.630

Summe Investitionshaushalt 2022 (gesamt)

456.090

146.930

‑309.160

 

Der Ausblick auf die Folgejahre zeigt, dass die Gemeinde innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung Überschüsse ausweist (Folgejahre > 2024: 229.630,00 €; 2025: 79.630,00 €; 2026: 79.630,00 €). Der höhere Überschuss im Haushaltsjahr 2024 resultiert vorrangig aus der Fördermitteleinzahlung der Investitionsmaßnahme „FW-Fahrzeug HLF 10 – 126002018001“ i. H. v. 220.000,00 €. Weiterhin werden für die Haushaltsjahr 2024 bis 2026 investiven Zuweisungen der Gemeinde i. H. v. 79.630,00 € veranschlagt, weitere Investitionsmaßnahmen sind zum gegenwärtigen Planungszeitraum nicht bekannt. Bei den investiven Zuweisungen handelt es sich um 32.210,00 € als Erstattungsleistung des Landes zur Kompensation für den Wegfall der Straßenbaubeiträge sowie 29.000,00 € in Form der Infrastruktur­pauschale sowie weitere 4 % inv. Schlüsselzuweisung i. H. v. 18.420,00 €.

 

4. Verpflichtungsermächtigungen

Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine im Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigung, die es der Verwaltung ermöglicht, vertragliche Verpflichtungen für die Tätigung von Investitionen oder Investitions­förderungsmaßnahmen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen. Diese sind grundsätzlich, seitens der unteren Rechtsaufsichtsbehörde, genehmigungspflichtig.

Die Gemeinde Zemitz plant in dem Haushaltsjahr 2023 keine vertragliche Verpflichtungen gemäß § 54 KV M‑V einzugehen, somit werden keine Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.

 

5. Kassenkredit (laufender Bereich)

Die Gemeinde hat jederzeit ihre Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann sie für Defizite im laufenden Bereich Kassenkredite bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten und genehmigten Höchstbetrag aufnehmen, soweit keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Ein genehmigungsfreier Kassenkredit ist bis zu 10 % der laufenden Einzahlungen möglich. Ein Kassenkreditrahmen über 10 % bedarf der Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde.

Die Gemeinde Zemitz weist im laufenden Bereich ein Defizit (siehe Pkt. 2.1.) in Höhe von ‑270.710,00 € aus. Finanzielle Mittel in Höhe von 552.809,80 € stehen der Gemeinde zur Deckung der Defizite zur Verfügung. Des Weiteren wird an dieser Stelle der investiv kumulierte Überschuss der Vorjahre (gem. Muster 5b) in Höhe von 383.845,01 €, zu Gunsten des investiven Bereichs abgesetzt, da diese Mittel in den vergangenen Haushaltsjahren nur im investiven Bereich erwirtschaftet wurden. Folglich stehen lediglich 168.964,79 € zur Deckung zur Verfügung, so dass die Gemeinde ihr Defizit nicht aus eigener Finanzkraft decken kann. Der laufende Bereich verbleibt nach Deckung mit einem Defizit in Höhe von ‑101.745,21 €. Dieser Betrag bleibt jedoch im Rahmen des genehmigungsfreien Kassenkredites (10 %).

 

Demnach benötigt die Gemeinde Zemitz keinen genehmigungspflichtigen Kassenkredit.

Um jedoch etwaige Liquiditätsschwankungen abzusichern wird der genehmigungsfreie Kassenkredit vollumfänglich in Höhe von 108.764,00 € aufgenommen.

 

6. Investitionskredit (investiver Bereich)

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnamen bedarf der Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde.

Im investiven Bereich ergibt sich für das Haushaltsjahr 2023 ein prägnantes Defizit (siehe Pkt. 2.2.) in Höhe von ‑309.160,00 €. Unter Berücksichtigung des investiv kumulierten Überschusses aus Vorjahren (gem. Muster 5b) in Höhe von 383.845,01 € kann das Defizit 2023 gedeckt werden, der investive Überschuss verringert sich demnach auf 74.685,01€. Der Einsatz der liquiden Mittel kommt somit nicht zu tragen.

 

Folglich ist die Inanspruchnahme eines Investitionskredites für die Gemeinde nicht notwendig.

 

7. Hebesätze

Die Hebesätze der Realsteuern der Gemeinde Zemitz wurden zuletzt am 05.03.2020, mit Wirkung zum 01.01.2020, beschlossen. Eine erneute Anpassung ist für das Haushaltsjahr 2023 bisher nicht vorgesehen. Gegenwärtig zeigt sich, dass sich die Hebesätze für alle drei Steuerarten noch an den Nivellierungshebesätzen ausrichten. Lediglich die Gewerbesteuer liegt geringfügig mit einem Hebesatzpunkt unter dem Nivellierungshebesatz (Gewerbesteuer ‑> Zemitz 380; Nivellierungshebesatz: 381).

Im Hinblick auf mögliche Zuweisungen nach § 27 FAG M‑V, in Anlehnung der 20 Hebesatzpunkte über den gewogenen Durchschnittshebesätzen wird ebenfalls deutlich, dass die Gemeinde Zemitz im Gesamtergebnis gegenwärtig noch mit +2 Punkte abschließt. Dabei liegt die Gewerbesteuer mit +10 Punkt und die Grundsteuer B mit +19 Punkten über der Anspruchsvoraussetzung, hingegen beziffert die Grundsteuer A ‑27 Punkte unter dem Maßstab.

Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass sich die Vergleichsgröße des Landesdurchschnitts auf die Durchschnittswerte der kreisangehörigen Gemeinden der Vergangenheit richtet und nicht die gegenwärtige Entwicklung als auch keine Obergrenze darstellt. Hier sollen sich die Hebesätze viel mehr an dem finanziellen Haushaltsbedarf der Gemeinden orientieren.

Aufgrund der defizitären Haushaltslage der Gemeinde sowie in Hinblick auf Umlagen und Zuweisungen der Gemeinde, sollte eine regelmäßige Beobachtung und Anpassung der Realsteuern erfolgen.

 

8. Stellenplan

Der Stellenplan der Gemeinde Zemitz weist für das Haushaushaltsjahr 2023 insgesamt 1,2821 Vollzeitäquivalente aus. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet der Stellenplan eine Reduzierung um 0,2369 Vollzeitäquivalente. Hiervon  im Bereich Bauhof 0,7692 Vollzeitäquivalente für den festen Gemeindemitarbeiter. Diese Teilzeitstelle (Tz 30,00 h) ist weiterhin notwendig, um wichtige Pflichtaufgaben, wie die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde u. a. Sicherstellung des örtlichen Winterdienstes als auch Mäharbeiten und kleine Reparaturen sowie Gefahrenstellen im Verkehrsbereich, abzudecken.

Um die Unterhaltung der gemeindlichen Immobilien sicherzustellen wird mit dem Stellenplan 2023 eine weitere Stelle für eine(n) Gemeindemitarbeiter/in mit 0,5128 Vollzeitäquivalente (Tz 20,00 h) aufgenommen. Diese Stelle wird für die Reinigung des Gemeindezentrums und des Gebäudes der Freiwilligen Feuerwehr als auch für die Betreuung und Bewirtschaftung des Gemeindezentrums aufgenommen. Davon werden 0,3846 Vollzeitäquivalente (Tz 15,00 h) im Bereich des Gemeindezentrums und weitere 0,1282 Vollzeitäquivalente (Tz 5,00 h) im Bereich der Feuerwehr benötigt.

 

Nicht im Stellenplan aber in der Haushaltsplanung 2023 enthalten sind zwei weitere Stellen im Rahmen des geförderten Bundesfreiwilligendienstes (Produkt 11100: Gemeindezentrum; Produkt 11403: Unterstützung Bauhof), welche gegenwärtig jedoch noch nicht besetzt sind. Mangels Bewerbungen bleiben die vorgehaltenen Stellen oft unbesetzt.

 

9. Eigenkapital

Zum Ende des Haushaltsjahres 2023 verfügt die Gemeinde Zemitz über Eigenkapital in Höhe von 3.298.066,97 €. Bedingt der Defizite der mittelfristigen Finanzplanung (Ergebnisse gem. Ergebnishaushalt 2024 – 2026) reduziert sich das Eigenkapital zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2026 auf 2.551.656,97 €.

 

10. Fazit

Die Gemeinde Zemitz befindet sich in einer sehr angespannten finanziellen Lage. Sie wird, wie bereits in den Vorjahren, mit einer weggefallenen dauernden Leistungsfähigkeit beurteilt (Punkte: ‑150 = rot). Hierbei ist zu erwähnen, dass bei einer gefährdeten und einer weggefallenen Leistungsfähigkeit die Aufwendungen und Auszahlungen auf das notwendige Mindestmaß beschränkt werden sollen, in Anlehnung der Interims­wirtschaft.

In den nächsten Jahren muss die Gemeinde verstärkt an der Reduzierung des Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen arbeiten, welcher einen erheblichen Anteil am Defizit hat. Für die zukünftigen Haushaltsjahre gilt gem. § 43 KV M‑V, wonach die Gemeinden ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen haben, dass die stete Erfüllung ihrer Aufgaben unter Beachtung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes, was wiederum eine entsprechende dauernde Leistungsfähigkeit voraussetzt, gewährleistet ist. Des Weiteren müssen in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich die freiwilligen Leistungen beständig überprüft werden, inwieweit hier Einsparungen erfolgen können. Dies bedeutet ebenso, dass auch der Bereich der Investitionen verstärkt in Blick zu nehmen ist und somit die Umsetzung größerer Investitionsmaßnahmen bedacht veranschlagt werden sollte als dass auch die Umsetzung der Maßnahmen die Hilfe von Fördermitteln bedarf. Schließlich ist gem. § 43 Abs. 7 KV M‑V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, wenn trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- u. Einzahlungsmöglichkeiten der Haushaltsausgleich in der Planung als auch in der Rechnung nicht erreicht werden kann. Diesbezüglich ist die Gemeinde verpflichtet, dass Haushaltssicherungskonzept erneut fortzuschreiben.

 

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung der Gemeinde Zemitz für das Haushaltsjahr 2023 zuzustimmen.