Beschlussvorschlag:
Haushaltssatzung der Gemeinde Zemitz
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des § 45 i.V.
§ 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
vom 22.02.2024 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu
den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2024 wird
1. im Ergebnishaushalt auf |
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einen Gesamtbetrag der Erträge von |
1.351.790 EUR |
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einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
1.826.320 EUR |
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ein Jahresergebnis nach Veränderung der
Rücklagen von |
-425.090 EUR |
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2. im Finanzhaushalt auf |
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a) |
einen Gesamtbetrag der laufenden
Einzahlungen von |
1.308.150 EUR |
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einen Gesamtbetrag der laufenden
Auszahlungen[1]
von |
1.731.850 EUR |
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einen jahresbezogenen Saldo der laufenden
Ein- und Auszahlungen von |
-423.700 EUR |
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b) |
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit von |
370.520 EUR |
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einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit von |
216.720 EUR |
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einen Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit von |
153.800 EUR |
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festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§
3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§
4 Kassenkredite
Der
Gesamtbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
428.600 EUR
§
5 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
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a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf |
338 v. H. |
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b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
438 v. H. |
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2. Gewerbesteuer auf |
390 v. H. |
§
6 Stellen gemäß Stellenplan
Die
Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,2821 Vollzeitäquivalente
(VzÄ).
§ 7 Regelungen zur Deckungsfähigkeit
1.
Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3
GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
2. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden gem. §
14 Abs. 4 GemHVO-Doppik Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu
Gunsten
von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für
einseitig deckungsfähig erklärt.
§
8 Regelungen zur Übertragbarkeit
1. Gem. § 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden
Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen
eines
Teilhaushaltes für ganz oder teilweise übertragbar erklärt, sofern der
Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr erreicht
werden kann.
2. Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen
werden gem. § 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik für ganz oder teilweise übertragbar
erklärt,
auch wenn der Haushalt im Haushaltsjahr nicht ausgeglichen ist oder der
Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr nicht erreicht
werden kann.
3. Gem. § 15 Abs. 4 GemHVO-Doppik gilt Abs.
1 und 2 entsprechend für Ermächtigungen zu überplanmäßigen und außerplan-
mäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.
§
9 Festlegung der Wertgrenze zur Darstellung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Gem. § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik sind für die nach § 3 Abs. 1
S. 1 Nr. 25 bis 27 GemHVO-Doppik genannten Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen ab einer Wertgrenze von 5.000 € einzeln im
Teilfinanzhaushalt in einer Investitionsübersicht darzustellen.
Nachrichtliche
Angaben:
1. |
Zum Ergebnishaushalt |
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Das Ergebnis zum 31. Dezember des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
-1.189.685,44 EUR |
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2. |
Zum Finanzhaushalt |
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Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen
zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
-607.884,89 EUR |
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3. |
Zum Eigenkapital |
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Der Stand des Eigenkapitals zum 31.
Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
2.944.370,65 EUR |
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Zemitz, den |
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Ort, Datum |
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Susanne Darmann (Bürgermeisterin) |
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Siegel |
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Begründung:
1. Ergebnishaushalt (sekundär)
Der Haushalt der Gemeinde
Zemitz weist im Ergebnishaushalt 2024 ein negatives Jahresergebnis vor
Veränderung der Rücklagen in Höhe von ‑474.530,00 € auf. Nach zulässigen
Entnahmen aus den Rücklagen (49.440,00 €) reduziert sich das defizitäre
Jahresergebnis auf -425.090,00 €.
Bezogen auf den
Haushaltsausgleich 2024 ergibt sich, unter Berücksichtigung der kumulierten
Vorjahresergebnisse (einschl. Planwert Vorjahr), bis zum Ende des
Haushaltsjahres ein Defizit in Höhe von -1.189.685,44 €. Somit ist der
Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt 2024 nicht gegeben.
Auch in den einzelnen
Folgejahren bleiben die jahresbezogenen Defizite auf einem hohen Niveau. So
verschlechtert sich die finanzielle Haushaltslage in der mittelfristigen
Finanzplanung (Folgejahre). Auf Grund der negativ kumulierten Defizite weist
die Gemeinde zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2027 weiterhin ein
kumuliertes Defizit in Höhe von -2.216.005,44 € aus.
Folglich gelingt es der Gemeinde auch langfristig, bis zum Ende des
Finanzplanungszeitraumes 2027 (3 Folgejahre) nicht, einen Haushaltsausgleich zu
erzielen.
2. Finanzhaushalt (primär)
2.1. Ergebnis – laufender Bereich:
Laufende Einzahlungen:
1.308.150,00 €
Laufende Auszahlungen:
1.722.510,00 €
Jahresbezogener Saldo der lfd. Ein- u. Auszahlungen vor planmäßiger
Tilgung: -414.360,00 €
Planmäßige Tilgung für
Investitionskredite: 9.340,00 €
Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen (gem. HH-Satzung): -423.700,00 €
Im Finanzhaushalt trägt die
Gemeinde im laufenden Bereich ein Defizit in Höhe von -423.700,00 €.
Bezogen auf den
Haushaltsausgleich 2024 kumuliert sich das Ergebnis (einschl. Planwert Vorjahr)
weiterhin defizitär auf – 607.884,89 €. Dies resultiert, neben dem
Jahresergebnis 2024, auch aus dem bereits negativen Ergebnisvortrag des
Haushaltsvorjahres. Folglich gelingt es der Gemeinde nicht zum
Ende des Haushaltsjahres 2024 einen Haushaltsausgleich zu erlangen.
Mittelfristig (3
Folgejahre) verringert sich das jahresbezogene Defizit der Gemeinde, verbleibt
jedoch betont defizitär. Somit bleibt die Gemeinde auch weiterhin, bis zum Ende
des Finanzplanungszeitraumes 2027, stagnierend unausgeglichen. Kumuliert wird,
zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2027, ein Saldo in Höhe von -1.520.644,89
€ ausgewiesen.
2.2. Ergebnis – investiver Bereich:
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit:
370.520,00 €
Auszahlung aus
Investitionstätigkeit: 216.720,00 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit:
153.800,00 €
Einzahlungen aus der
Aufnahme von Investitionskrediten: 0,00 €
Saldo Ein- und Auszahlungen Investitionstätigkeit (gem.
HH-Satzung): 153.800,00
€
2.3. Fehlbetrag Finanzhaushalt – (gesamt:
investiver und laufender Bereich):
Saldo der lfd. Ein- und
Auszahlungen (gem. HH-Satzung): -423.700,00 €
Saldo Ein- und Auszahlungen
Investitionstätigkeit (gem. HH-Satzung): -153.800,00 €
Fehlbetrag (gem. HH-Satzung):
-269.900,00 €
Unter Einbezug aller relevanten Haushaltszahlen im Bereich des
Finanzhaushaltes, ergibt sich für das Haushaltsjahr 2024 ein Fehlbetrag in Höhe
von -269.900,00 €.
(laufender Bereich + investiver
Bereich)
3. Investitionsplanung
In der
Investitionsplanung wird im Jahr 2024 ein Überschuss in Höhe von 153.800,00 €
ausgewiesen.
Investitionsmaßnahmen 2024 |
Auszahlung |
Einzahlung |
Saldo (EA) |
Verkauf Grundstücke (Neubaugebiet) |
0 |
64.900 |
64.900 |
Anschaffung Fahrzeug FW (HLF
10 - FöM-Einzahlung) |
195.070 |
220.000 |
24.930 |
Anschaffungen Kleingeräte FW |
10.900 |
0 |
-10.900 |
Verkauf alte Fahrzeuge FW |
0 |
7.000 |
7.000 |
Spielplatz (Spielgerät
investiver Teil) |
10.750 |
8.600 |
-2.150 |
Zwischensumme Maßnahmen 2024 |
216.720
|
300.500
|
83.780 |
investive Zuweisung -
Infrastrukturpauschale |
0 |
37.940
|
37.940 |
investive Zuweisung – f.
Wegfall Straßenbaubeiträge |
0 |
32.080 |
32.080 |
Zwischensumme Zuweisungen 2024 |
0 |
70.020 |
70.020 |
Summe Investitionshaushalt
2024 (gesamt) |
216.720 |
370.520
|
153.800 |
Im Haushaltsjahr 2024 steht die Investitionsmaßnahme
„Anschaffung Feuerwehrfahrzeug HLF 10 (Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug) im
Vordergrund. Das Fahrzeug wird im Haushaltsjahr 2024 ausgeliefert und ist somit
einsatzbereit. Indessen erhält die Gemeinde auch die Fördermitteleinzahlungen
im Jahr 2024 und kann somit ca. 50 v. H. des gemeindlichen Eigenanteils
reduzieren. Der höhere Überschuss 2024, saldiert i. H. v. 153.800 €, resultiert
vorrangig aus der Fördermitteleinzahlung des Feuerwehrfahrzeuges.
Weitere Informationen zu den Investitionsmaßnahmen sind im
Vorbericht zum Haushaltsplan enthalten.
Der Ausblick auf die Folgejahre zeigt, dass die Gemeinde
gegenwärtig auch innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung Überschüsse
ausweist (Folgejahre > 2025 bis 2027 jeweils 70.020,00 €). Bei den
Überschüssen der Folgejahre handelt es sich jedoch ausschließlich um investive
Zuweisungen, 32.080,00 € als Erstattungsleistung des Landes zur Kompensation
für den Wegfall der Straßenbaubeiträge sowie 37.940,00 € in Form der
Infrastrukturpauschale. Weitere Investitionsmaßnahmen sind zum gegenwärtigen
Planungszeitraum nicht bekannt.
4. Verpflichtungsermächtigungen
Als
Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine im Haushaltsplan veranschlagte
Ermächtigung, die es der Verwaltung ermöglicht, vertragliche Verpflichtungen
für die Tätigung von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen
einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen. Diese
sind grundsätzlich, seitens der unteren
Rechtsaufsichtsbehörde, genehmigungspflichtig.
Die
Gemeinde Zemitz plant in dem Haushaltsjahr 2024 keine vertraglichen
Verpflichtungen gemäß § 54 KV M-V einzugehen, somit werden keine
Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.
5. Kassenkredit (laufender Bereich)
Die Gemeinde
hat jederzeit ihre Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Zur rechtzeitigen
Leistung ihrer Auszahlungen kann sie für Defizite im laufenden Bereich
Kassenkredite bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten und genehmigten
Höchstbetrag aufnehmen, soweit keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Ein
genehmigungsfreier Kassenkredit ist bis zu 10 % der laufenden Einzahlungen möglich.
Ein Kassenkreditrahmen über 10 % bedarf der Genehmigung der unteren
Rechtsaufsichtsbehörde.
Die Gemeinde
Zemitz weist im laufenden Bereich 2024 ein Defizit (siehe Pkt. 2.1.) in Höhe
von -423.700,00 € aus.
Die Gemeinde
dokumentiert finanzielle Mittel in Höhe von 233.702,48 € (Bankbestand
31.12.2023), welche grundsätzlich zur Deckung der Defizite zur Verfügung
stehen. Des Weiteren wird an dieser Stelle jedoch der investiv kumulierte
Überschuss der Vorjahre (gem. Muster 5b) in Höhe von 238.598,97 €, zu Gunsten
des investiven Bereichs abgesetzt, da diese Mittel in den vergangenen
Haushaltsjahren nur im investiven Bereich erwirtschaftet wurden und somit im
Bankbestand nicht für den laufenden Bereich zur Verfügung stehen. Folglich
befinden sich die laufenden Finanzmittel bereits im defizitären Bereich und
beziffern -4.896,49 €. Schließlich gelingt es der Gemeinde nicht ihr laufendes
Defizit aus eigener Finanzkraft zu decken.
Das laufende
Defizit 2024 übersteigt den genehmigungsfreien Kassenkredit i. H. v. 130.815,00
€ (10 % der laufenden Einzahlungen) bereits um 297.781,49 €.
Demnach benötigt die Gemeinde Zemitz zwingend einen genehmigungspflichtigen
Kassenkredit i. H. v. 428.596,49 € (gerundet
gem. Haushaltssatzung: 428.600,00 €).
6. Investitionskredit (investiver Bereich)
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnamen bedarf grundsätzlich
der Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde.
Im investiven
Bereich hingegen ergibt sich für das Haushaltsjahr 2024 ein Überschuss (siehe
Pkt. 2.2.) in Höhe von 153.800,00 €. Unter Berücksichtigung des investiv
kumulierten Überschusses aus Vorjahren (gem. Muster 5b) in Höhe von 238.598,97
€ (im Bankbestand investiv erwirtschaftet) erhöht sich der Überschuss auf
392.398,97 €. Der Einsatz der liquiden Mittel (investiver Überschuss gem.
Muster 5b) kommt somit nicht zu tragen.
Folglich ist die Inanspruchnahme eines Investitionskredites
für die Gemeinde nicht notwendig.
7. Hebesätze
Die Hebesätze der Realsteuern der Gemeinde Zemitz wurden zuletzt im
Haushaltsjahr 2020 für die Grundsteuer A auf 323 v.H. und für die Grundsteuer B
auf 427 v.H. erhöht. Die Gewerbesteuer wurde letztmalig im Haushaltsjahr 2019
auf 380 v.H. angehoben.
Gegenwärtig zeigt sich, dass sich die Hebesätze aller drei
Steuerarten nicht an den Nivellierungshebesätzen ausrichten
(Nivellierungshebesäte > Gewerbesteuer: 390 v.H.; Grundsteuer A: 338 v. H.;
Grundsteuer B: 438 v. H.).
Würde die Gemeinde Zemitz ihre Hebesätze aus dem
Haushaltsjahr 2023 für das Haushaltsjahr 2024 fortführen, zeigt sich bereits,
dass sich der Hebesatz der Gewerbesteuer mit -10 Hebessatzpunkte unter dem
Nivellierungshebesatz ausrichtet. Die Grundsteuer A mit -15 Hebesatzpunkte und
die Grundsteuer B beziffert -11 Hebesatzpunkte. Im Gesamtergebnis saldiert sich
der Durchschnitt auf -36 Hebesatzpunkte.
Auch im Hinblick auf mögliche Zuweisungen nach § 27 FAG
M-V, zur Entlastung des laufenden Defizites, unter der Voraussetzung der
Anlehnung um 20 Hebesatzpunkte über den gewogenen Durchschnittshebesätzen wird
ebenfalls deutlich, dass die Gemeinde Zemitz im Gesamtergebnis gegenwärtig mit
-5 Punkte abschließt. (20 Hebesatzpunkte
über den gewogenen Durchschnittshebesätzen nach Gemeindengrößenklasse >
Gewerbesteuer: 368 v. H.; Grundsteuer A: 355 v. H.; Grundsteuer B: 412 v. H.).
Dabei liegt die Gewerbesteuer mit +12 Punkte sowie die Grundsteuer B mit +15
Punkte noch über der Anspruchsvoraussetzung, hingegen beziffert die Grundsteuer
A -32 Punkte unter dem Maßstab.
Indessen ist darauf hinzuweisen, dass sich die
Vergleichsgröße des Landesdurchschnitts auf die Durchschnittswerte der
kreisangehörigen Gemeinden der Vergangenheit richtet und nicht die gegenwärtige
Entwicklung als auch keine Obergrenze darstellt. Hier sollen sich die Hebesätze
viel mehr an dem finanziellen Haushaltsbedarf der Gemeinden orientieren.
Aufgrund der defizitären und genehmigungspflichtigen
Haushaltslage der Gemeinde Zemitz sowie in Hinblick auf Umlagen und Zuweisungen
der Gemeinde, empfiehlt die Verwaltung eine Anpassung der Realsteuern
mindestens auf das Niveau der Nivellierungshebesätze.
Weitere Informationen
sind im Vorbericht zum Haushaltsplan 2024 zu entnehmen und wurden bereits mit
Beschlussvorlage 07-BV 2023-017 am 09.01.2024 erörtert.
8. Stellenplan
Der Stellenplan der Gemeinde Zemitz
weist für das Haushaushaltsjahr 2024 insgesamt 1,2821 Vollzeitäquivalente aus. Im Vergleich zum Vorjahr ohne Veränderung. Hiervon
im Bereich Bauhof 0,7692 Vollzeitäquivalente für den festen
Gemeindemitarbeiter. Diese Teilzeitstelle (Tz 30,00 h) ist weiterhin notwendig,
um wichtige Pflichtaufgaben, wie die Gewährleistung der
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde u. a. Sicherstellung des örtlichen
Winterdienstes als auch Mäharbeiten und kleine Reparaturen sowie Gefahrenstellen
im Verkehrsbereich, abzudecken.
Um die Unterhaltung der gemeindlichen Immobilien
sicherzustellen wurde bereits mit dem Stellenplan 2023 eine weitere Stelle für
eine Gemeindemitarbeiterin mit 0,5128 Vollzeitäquivalente (Tz 20,00 h)
aufgenommen. Diese Stelle wurde für die Reinigung des Gemeindezentrums und des
Gebäudes der Freiwilligen Feuerwehr als auch für die Betreuung und
Bewirtschaftung des Gemeindezentrums aufgenommen. Davon werden 0,3846
Vollzeitäquivalente (Tz 15,00 h) im Bereich des Gemeindezentrums und weitere
0,1282 Vollzeitäquivalente (Tz 5,00 h) im Bereich der Feuerwehr benötigt.
Nicht
im Stellenplan aber in der Haushaltsplanung 2024 enthalten sind zwei weitere
Stellen im Rahmen des geförderten Bundesfreiwilligendienstes (Produkt 11100:
Gemeindezentrum; Produkt 11403: Unterstützung Bauhof), welche gegenwärtig noch
nicht besetzt aber für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehen sind. Mangels
Bewerbungen bleiben die vorgehaltenen Stellen oft unbesetzt.
9. Eigenkapital
Zum Ende des Haushaltsjahres 2024 verfügt die Gemeinde
Zemitz über Eigenkapital in Höhe von 2.944.370,65 €. Bedingt der Defizite der
mittelfristigen Finanzplanung (Ergebnisse gem. Ergebnishaushalt 2025 bis 2027)
reduziert sich das Eigenkapital zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2027
voraussichtlich auf 1.918.050,65 €.
10. Fazit
Die Gemeinde Zemitz
befindet sich in einer sehr angespannten finanziellen Lage. Sie wird, wie
bereits in den Vorjahren, mit einer weggefallenen dauernden Leistungsfähigkeit
beurteilt (Punkte: -150 = rot). Hierbei ist zu erwähnen, dass bei einer
gefährdeten und einer weggefallenen Leistungsfähigkeit die Aufwendungen und
Auszahlungen auf das notwendige Mindestmaß beschränkt werden sollen, in
Anlehnung der Interimswirtschaft.
In den nächsten Jahren muss
die Gemeinde verstärkt an der Reduzierung des Saldos der laufenden Ein- und
Auszahlungen arbeiten, welcher einen erheblichen Anteil am Defizit hat. Für die
zukünftigen Haushaltsjahre gilt gem. § 43 KV M-V, wonach die Gemeinden ihre
Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen haben, dass die stete Erfüllung
ihrer Aufgaben unter Beachtung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes, was
wiederum eine entsprechende dauernde Leistungsfähigkeit voraussetzt,
gewährleistet ist.
Des Weiteren müssen in
diesem Zusammenhang auch ausdrücklich die freiwilligen Leistungen als auch die Einnahmen
der Gemeinde wie u. a. die Realsteuern beständig überprüft werden, inwieweit
hier Einsparungen oder Anpassungen erfolgen können. Dies bedeutet ebenso, dass
auch der Bereich der Investitionen verstärkt in Blick zu nehmen ist und somit
die Umsetzung größerer Investitionsmaßnahmen bedacht veranschlagt werden
sollte, als dass auch die Umsetzung der Maßnahmen die Hilfe von Fördermitteln
bedarf.
Schließlich ist gem. § 43
Abs. 7 KV M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, wenn trotz
Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- u.
Einzahlungsmöglichkeiten der Haushaltsausgleich in der Planung als auch in der
Rechnung nicht erreicht werden kann. Diesbezüglich ist die Gemeinde
verpflichtet, dass Haushaltssicherungskonzept erneut fortzuschreiben.
Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung
der Gemeinde Zemitz für das Haushaltsjahr 2024 zuzustimmen.
Anlagen:
- Haushaltssatzung einschl. Haushaltsplan und Anlagen der Gemeinde Zemitz für das Haushaltsjahr 2024