Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Zemitz für das Haushaltsjahr 2024
Vorlage
07-BV 2024-001
Art
Beschlussvorlage • Gemeindevertretung
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Haushaltssatzung der Gemeinde Zemitz

für das Haushaltsjahr 2024

 

 

Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.02.2024 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

 

1. im Ergebnishaushalt auf

 

 

einen Gesamtbetrag der Erträge von

1.351.790  EUR

 

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

1.826.320  EUR

 

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

-425.090  EUR

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

1.308.150  EUR

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

1.731.850  EUR

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

-423.700  EUR

 

 

 

 

 

 

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

370.520  EUR

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

216.720  EUR

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

153.800  EUR

 

 

 

festgesetzt.

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                                                                                          428.600 EUR

 

 

 

 

§ 5 Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 

 

a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf                              

338 v. H.

 

 

b)  für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

438 v. H.

 

 

2. Gewerbesteuer auf

390 v. H.

 

 

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,2821 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

 

  § 7 Regelungen zur Deckungsfähigkeit

 

 

 1. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3

             GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

         2. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden gem. § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu

            Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.

 

 

§ 8 Regelungen zur Übertragbarkeit

 

 

1. Gem. § 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines  

    Teilhaushaltes für ganz oder teilweise übertragbar erklärt, sofern der Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr erreicht

    werden kann.

2. Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen werden gem. § 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik für ganz oder teilweise übertragbar erklärt,

    auch wenn der Haushalt im Haushaltsjahr nicht ausgeglichen ist oder der Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr nicht erreicht

    werden kann.

3. Gem. § 15 Abs. 4 GemHVO-Doppik gilt Abs. 1 und 2 entsprechend für Ermächtigungen zu überplanmäßigen und außerplan-

    mäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.

                                                                                                                                              

 

 

§ 9 Festlegung der Wertgrenze zur Darstellung von Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen

 

 

Gem. § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik sind für die nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 25 bis 27 GemHVO-Doppik genannten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ab einer Wertgrenze von 5.000 € einzeln im Teilfinanzhaushalt in einer Investitionsübersicht darzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichtliche Angaben:

 

1.

Zum Ergebnishaushalt

 

 

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

-1.189.685,44  EUR

 

 

 

2.

Zum Finanzhaushalt

 

 

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

-607.884,89  EUR

 

 

 

3.

Zum Eigenkapital

 

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.944.370,65  EUR

 

 

 

 

 

 

 

Zemitz, den

 

 

 

 

Ort, Datum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Susanne Darmann

(Bürgermeisterin)

 

Siegel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Begründung:

 

1. Ergebnishaushalt (sekundär)

Der Haushalt der Gemeinde Zemitz weist im Ergebnishaushalt 2024 ein negatives Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen in Höhe von ‑474.530,00 € auf. Nach zulässigen Entnahmen aus den Rücklagen (49.440,00 €) reduziert sich das defizitäre Jahresergebnis auf -425.090,00 €.

Bezogen auf den Haushaltsausgleich 2024 ergibt sich, unter Berücksichtigung der kumulierten Vorjahresergebnisse (einschl. Planwert Vorjahr), bis zum Ende des Haushaltsjahres ein Defizit in Höhe von -1.189.685,44 €. Somit ist der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt 2024 nicht gegeben.

Auch in den einzelnen Folgejahren bleiben die jahresbezogenen Defizite auf einem hohen Niveau. So verschlechtert sich die finanzielle Haushaltslage in der mittelfristigen Finanzplanung (Folgejahre). Auf Grund der negativ kumulierten Defizite weist die Gemeinde zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2027 weiterhin ein kumuliertes Defizit in Höhe von -2.216.005,44 € aus. Folglich gelingt es der Gemeinde auch langfristig, bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2027 (3 Folgejahre) nicht, einen Haushaltsausgleich zu erzielen.

 

 

2. Finanzhaushalt (primär)

2.1.   Ergebnis – laufender Bereich:

Laufende Einzahlungen:                                                                                                           1.308.150,00 €

Laufende Auszahlungen:                                                                                                            1.722.510,00 €

Jahresbezogener Saldo der lfd. Ein- u. Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung:              -414.360,00 €

Planmäßige Tilgung für Investitionskredite:                                                                                    9.340,00 €

Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen (gem. HH-Satzung):                                                   -423.700,00 €

 

Im Finanzhaushalt trägt die Gemeinde im laufenden Bereich ein Defizit in Höhe von -423.700,00 €.

Bezogen auf den Haushaltsausgleich 2024 kumuliert sich das Ergebnis (einschl. Planwert Vorjahr) weiterhin defizitär auf – 607.884,89 €. Dies resultiert, neben dem Jahresergebnis 2024, auch aus dem bereits negativen Ergebnisvortrag des Haushaltsvorjahres. Folglich gelingt es der Gemeinde nicht zum Ende des Haushaltsjahres 2024 einen Haushaltsausgleich zu erlangen.

Mittelfristig (3 Folgejahre) verringert sich das jahresbezogene Defizit der Gemeinde, verbleibt jedoch betont defizitär. Somit bleibt die Gemeinde auch weiterhin, bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2027, stagnierend unausgeglichen. Kumuliert wird, zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2027, ein Saldo in Höhe von -1.520.644,89 € ausgewiesen.

 

2.2.   Ergebnis – investiver Bereich:

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit:                                                                                        370.520,00 €

Auszahlung aus Investitionstätigkeit:                                                                                        216.720,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit:                                                  153.800,00 €

Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten:                                                                     0,00 €

Saldo Ein- und Auszahlungen Investitionstätigkeit (gem. HH-Satzung):                             153.800,00 €

 

2.3.    Fehlbetrag Finanzhaushalt – (gesamt: investiver und laufender Bereich):

Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen (gem. HH-Satzung):                                                       -423.700,00 €

Saldo Ein- und Auszahlungen Investitionstätigkeit (gem. HH-Satzung):                                     -153.800,00 €

Fehlbetrag (gem. HH-Satzung):                                                                                           -269.900,00 €

 

Unter Einbezug aller relevanten Haushaltszahlen im Bereich des Finanzhaushaltes, ergibt sich für das Haushaltsjahr 2024 ein Fehlbetrag in Höhe von -269.900,00 €.

(laufender Bereich + investiver Bereich)

 

3. Investitionsplanung

In der Investitionsplanung wird im Jahr 2024 ein Überschuss in Höhe von 153.800,00 € ausgewiesen.

 

Investitionsmaßnahmen 2024

Auszahlung

Einzahlung

Saldo (EA)

Verkauf Grundstücke (Neubaugebiet)

0

64.900

64.900

Anschaffung Fahrzeug FW (HLF 10 - FöM-Einzahlung)

195.070

220.000

24.930

Anschaffungen Kleingeräte FW

10.900

0

-10.900

Verkauf alte Fahrzeuge FW

0

7.000

7.000

Spielplatz (Spielgerät investiver Teil)

10.750

8.600

-2.150

Zwischensumme Maßnahmen 2024

216.720

300.500

83.780

investive Zuweisung - Infrastrukturpauschale

0

37.940

37.940

investive Zuweisung – f. Wegfall Straßenbaubeiträge

0

32.080

32.080

Zwischensumme Zuweisungen 2024

0

70.020

70.020

Summe Investitionshaushalt 2024 (gesamt)

216.720

370.520

153.800

 

Im Haushaltsjahr 2024 steht die Investitionsmaßnahme „Anschaffung Feuerwehrfahrzeug HLF 10 (Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug) im Vordergrund. Das Fahrzeug wird im Haushaltsjahr 2024 ausgeliefert und ist somit einsatzbereit. Indessen erhält die Gemeinde auch die Fördermitteleinzahlungen im Jahr 2024 und kann somit ca. 50 v. H. des gemeindlichen Eigenanteils reduzieren. Der höhere Überschuss 2024, saldiert i. H. v. 153.800 €, resultiert vorrangig aus der Fördermitteleinzahlung des Feuerwehrfahrzeuges.

Weitere Informationen zu den Investitionsmaßnahmen sind im Vorbericht zum Haushaltsplan enthalten.

 

Der Ausblick auf die Folgejahre zeigt, dass die Gemeinde gegenwärtig auch innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung Überschüsse ausweist (Folgejahre > 2025 bis 2027 jeweils 70.020,00 €). Bei den Überschüssen der Folgejahre handelt es sich jedoch ausschließlich um investive Zuweisungen, 32.080,00 € als Erstattungsleistung des Landes zur Kompensation für den Wegfall der Straßenbaubeiträge sowie 37.940,00 € in Form der Infrastrukturpauschale. Weitere Investitionsmaßnahmen sind zum gegenwärtigen Planungszeitraum nicht bekannt.

 

 

4. Verpflichtungsermächtigungen

Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine im Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigung, die es der Verwaltung ermöglicht, vertragliche Verpflichtungen für die Tätigung von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen. Diese sind grundsätzlich, seitens der unteren Rechtsaufsichtsbehörde, genehmigungspflichtig.

Die Gemeinde Zemitz plant in dem Haushaltsjahr 2024 keine vertraglichen Verpflichtungen gemäß § 54 KV M-V einzugehen, somit werden keine Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.

 

5. Kassenkredit (laufender Bereich)

Die Gemeinde hat jederzeit ihre Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann sie für Defizite im laufenden Bereich Kassenkredite bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten und genehmigten Höchstbetrag aufnehmen, soweit keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Ein genehmigungsfreier Kassenkredit ist bis zu 10 % der laufenden Einzahlungen möglich. Ein Kassenkreditrahmen über 10 % bedarf der Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde.

Die Gemeinde Zemitz weist im laufenden Bereich 2024 ein Defizit (siehe Pkt. 2.1.) in Höhe von -423.700,00 € aus.

Die Gemeinde dokumentiert finanzielle Mittel in Höhe von 233.702,48 € (Bankbestand 31.12.2023), welche grundsätzlich zur Deckung der Defizite zur Verfügung stehen. Des Weiteren wird an dieser Stelle jedoch der investiv kumulierte Überschuss der Vorjahre (gem. Muster 5b) in Höhe von 238.598,97 €, zu Gunsten des investiven Bereichs abgesetzt, da diese Mittel in den vergangenen Haushaltsjahren nur im investiven Bereich erwirtschaftet wurden und somit im Bankbestand nicht für den laufenden Bereich zur Verfügung stehen. Folglich befinden sich die laufenden Finanzmittel bereits im defizitären Bereich und beziffern -4.896,49 €. Schließlich gelingt es der Gemeinde nicht ihr laufendes Defizit aus eigener Finanzkraft zu decken.

Das laufende Defizit 2024 übersteigt den genehmigungsfreien Kassenkredit i. H. v. 130.815,00 € (10 % der laufenden Einzahlungen) bereits um 297.781,49 €.

 

Demnach benötigt die Gemeinde Zemitz zwingend einen genehmigungspflichtigen Kassenkredit i. H. v. 428.596,49 € (gerundet gem. Haushaltssatzung: 428.600,00 €).

 

6. Investitionskredit (investiver Bereich)

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnamen bedarf grundsätzlich der Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde.

Im investiven Bereich hingegen ergibt sich für das Haushaltsjahr 2024 ein Überschuss (siehe Pkt. 2.2.) in Höhe von 153.800,00 €. Unter Berücksichtigung des investiv kumulierten Überschusses aus Vorjahren (gem. Muster 5b) in Höhe von 238.598,97 € (im Bankbestand investiv erwirtschaftet) erhöht sich der Überschuss auf 392.398,97 €. Der Einsatz der liquiden Mittel (investiver Überschuss gem. Muster 5b) kommt somit nicht zu tragen.

 

Folglich ist die Inanspruchnahme eines Investitionskredites für die Gemeinde nicht notwendig.

 

7. Hebesätze

Die Hebesätze der Realsteuern der Gemeinde Zemitz wurden zuletzt im Haushaltsjahr 2020 für die Grundsteuer A auf 323 v.H. und für die Grundsteuer B auf 427 v.H. erhöht. Die Gewerbesteuer wurde letztmalig im Haushaltsjahr 2019 auf 380 v.H. angehoben.

Gegenwärtig zeigt sich, dass sich die Hebesätze aller drei Steuerarten nicht an den Nivellierungshebesätzen ausrichten (Nivellierungshebesäte > Gewerbesteuer: 390 v.H.; Grundsteuer A: 338 v. H.; Grundsteuer B: 438 v. H.).

Würde die Gemeinde Zemitz ihre Hebesätze aus dem Haushaltsjahr 2023 für das Haushaltsjahr 2024 fortführen, zeigt sich bereits, dass sich der Hebesatz der Gewerbesteuer mit -10 Hebessatzpunkte unter dem Nivellierungshebesatz ausrichtet. Die Grundsteuer A mit -15 Hebesatzpunkte und die Grundsteuer B beziffert -11 Hebesatzpunkte. Im Gesamtergebnis saldiert sich der Durchschnitt auf -36 Hebesatzpunkte.

 

Auch im Hinblick auf mögliche Zuweisungen nach § 27 FAG M-V, zur Entlastung des laufenden Defizites, unter der Voraussetzung der Anlehnung um 20 Hebesatzpunkte über den gewogenen Durchschnittshebesätzen wird ebenfalls deutlich, dass die Gemeinde Zemitz im Gesamtergebnis gegenwärtig mit -5 Punkte abschließt.  (20 Hebesatzpunkte über den gewogenen Durchschnittshebesätzen nach Gemeindengrößenklasse > Gewerbesteuer: 368 v. H.; Grundsteuer A: 355 v. H.; Grundsteuer B: 412 v. H.). Dabei liegt die Gewerbesteuer mit +12 Punkte sowie die Grundsteuer B mit +15 Punkte noch über der Anspruchsvoraussetzung, hingegen beziffert die Grundsteuer A -32 Punkte unter dem Maßstab.

Indessen ist darauf hinzuweisen, dass sich die Vergleichsgröße des Landesdurchschnitts auf die Durchschnittswerte der kreisangehörigen Gemeinden der Vergangenheit richtet und nicht die gegenwärtige Entwicklung als auch keine Obergrenze darstellt. Hier sollen sich die Hebesätze viel mehr an dem finanziellen Haushaltsbedarf der Gemeinden orientieren.

 

Aufgrund der defizitären und genehmigungspflichtigen Haushaltslage der Gemeinde Zemitz sowie in Hinblick auf Umlagen und Zuweisungen der Gemeinde, empfiehlt die Verwaltung eine Anpassung der Realsteuern mindestens auf das Niveau der Nivellierungshebesätze.

 

Weitere Informationen sind im Vorbericht zum Haushaltsplan 2024 zu entnehmen und wurden bereits mit Beschlussvorlage 07-BV 2023-017 am 09.01.2024 erörtert.

 

8. Stellenplan

Der Stellenplan der Gemeinde Zemitz weist für das Haushaushaltsjahr 2024 insgesamt 1,2821 Vollzeitäquivalente aus. Im Vergleich zum Vorjahr ohne Veränderung. Hiervon im Bereich Bauhof 0,7692 Vollzeitäquivalente für den festen Gemeindemitarbeiter. Diese Teilzeitstelle (Tz 30,00 h) ist weiterhin notwendig, um wichtige Pflichtaufgaben, wie die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde u. a. Sicherstellung des örtlichen Winterdienstes als auch Mäharbeiten und kleine Reparaturen sowie Gefahrenstellen im Verkehrsbereich, abzudecken.

Um die Unterhaltung der gemeindlichen Immobilien sicherzustellen wurde bereits mit dem Stellenplan 2023 eine weitere Stelle für eine Gemeindemitarbeiterin mit 0,5128 Vollzeitäquivalente (Tz 20,00 h) aufgenommen. Diese Stelle wurde für die Reinigung des Gemeindezentrums und des Gebäudes der Freiwilligen Feuerwehr als auch für die Betreuung und Bewirtschaftung des Gemeindezentrums aufgenommen. Davon werden 0,3846 Vollzeitäquivalente (Tz 15,00 h) im Bereich des Gemeindezentrums und weitere 0,1282 Vollzeitäquivalente (Tz 5,00 h) im Bereich der Feuerwehr benötigt.

 

Nicht im Stellenplan aber in der Haushaltsplanung 2024 enthalten sind zwei weitere Stellen im Rahmen des geförderten Bundesfreiwilligendienstes (Produkt 11100: Gemeindezentrum; Produkt 11403: Unterstützung Bauhof), welche gegenwärtig noch nicht besetzt aber für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehen sind. Mangels Bewerbungen bleiben die vorgehaltenen Stellen oft unbesetzt.

 

9. Eigenkapital

Zum Ende des Haushaltsjahres 2024 verfügt die Gemeinde Zemitz über Eigenkapital in Höhe von 2.944.370,65 €. Bedingt der Defizite der mittelfristigen Finanzplanung (Ergebnisse gem. Ergebnishaushalt 2025 bis 2027) reduziert sich das Eigenkapital zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2027 voraussichtlich auf 1.918.050,65 €.

 

10. Fazit

Die Gemeinde Zemitz befindet sich in einer sehr angespannten finanziellen Lage. Sie wird, wie bereits in den Vorjahren, mit einer weggefallenen dauernden Leistungsfähigkeit beurteilt (Punkte: -150 = rot). Hierbei ist zu erwähnen, dass bei einer gefährdeten und einer weggefallenen Leistungsfähigkeit die Aufwendungen und Auszahlungen auf das notwendige Mindestmaß beschränkt werden sollen, in Anlehnung der Interimswirtschaft. 

In den nächsten Jahren muss die Gemeinde verstärkt an der Reduzierung des Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen arbeiten, welcher einen erheblichen Anteil am Defizit hat. Für die zukünftigen Haushaltsjahre gilt gem. § 43 KV M-V, wonach die Gemeinden ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen haben, dass die stete Erfüllung ihrer Aufgaben unter Beachtung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes, was wiederum eine entsprechende dauernde Leistungsfähigkeit voraussetzt, gewährleistet ist.

Des Weiteren müssen in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich die freiwilligen Leistungen als auch die Einnahmen der Gemeinde wie u. a. die Realsteuern beständig überprüft werden, inwieweit hier Einsparungen oder Anpassungen erfolgen können. Dies bedeutet ebenso, dass auch der Bereich der Investitionen verstärkt in Blick zu nehmen ist und somit die Umsetzung größerer Investitionsmaßnahmen bedacht veranschlagt werden sollte, als dass auch die Umsetzung der Maßnahmen die Hilfe von Fördermitteln bedarf.

Schließlich ist gem. § 43 Abs. 7 KV M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, wenn trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- u. Einzahlungsmöglichkeiten der Haushaltsausgleich in der Planung als auch in der Rechnung nicht erreicht werden kann. Diesbezüglich ist die Gemeinde verpflichtet, dass Haushaltssicherungskonzept erneut fortzuschreiben.

 

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung der Gemeinde Zemitz für das Haushaltsjahr 2024 zuzustimmen.

 

Anlagen:

 

- Haushaltssatzung einschl. Haushaltsplan und Anlagen der Gemeinde Zemitz für das Haushaltsjahr 2024