Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Lassan zum 31.12.2021
Vorlage
09-BV 2023-023
Art
Beschlussvorlage • StV Lassan

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V i.V.m. Abschnitt 7 der GemHVO-Doppik beschließt die Stadtvertretung Lassan den als Anlage beigefügten Jahresabschluss zum 31.12.2021.

Begründung:

 

Gemäß § 3a KPG hat das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss der Stadt Lassan zum 31. Dezember 2021 in der Zeit von 21.03.2023 bis 08.05.2023 geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Am Peenestrom hat in seiner Sitzung am 25.05.2023 der Stadtvertretung Lassan empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2021 zu beschließen.

 

Die Bilanzsumme beträgt

10.384.546,52 EUR

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2021 beträgt

-858.679,38 EUR

Das Jahresergebnis 2021 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

-684.476,82 EUR

Die Finanzrechnung weist für 2021 einen Finanzmittelüberschuss /

-fehlbetrag aus von

-577.528,71 EUR

 

Da der Jahresfehlbetrag u.a. durch planmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entstanden ist, konnte gemäß § 18 (4) GemHVO-Doppik durch die Entnahme der investiv gebundenen Zuweisungen aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage der Jahresfehlbetrag um 129.230,11 EUR verbessert werden.

 

Zur weiteren Ergebnisverbesserung führte die Entnahme der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus Zuweisungen nach § 23 FAG M-V in Höhe von 44.972,45 EUR gemäß § 18 (6) GemHVO-Doppik M-V.

 

Anlagen:

 

        Jahresabschluss der Stadt Lassan zum 31.12.2021 inkl. Anlagen

        Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Wolgast