Betreff
Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Windpark Wolgast"
Vorlage
01-BV 2024-031
Art
Beschlussvorlage • StV Wolgast

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt:

 

1. Die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Windpark Wolgast“. Der Geltungsbereich der Aufhebung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 „Windpark Wolgast“. Der aufzuhebende B-Plan umfasst eine Fläche von ca. 74,3 ha. Das Plangebiet ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

 

2. Die Planung wird nach §§ 2 ff. BauGB aufgestellt. Die bestehenden Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei der Raumordnungsbehörde sind einzuholen und der Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung ist festzulegen.

 

3. Der Aufhebungssatzung ist eine Begründung beizufügen, in der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung dargelegt werden.

 

4. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Sitzung der Stadtvertretung erfolgen.

 

5.  Zur Sicherung des Planverfahrens, seiner Durchführung und der Kostenübernahme ist zwischen der Stadt Wolgast und dem privaten Vorhabenträger ein Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Abs. 1 BauGB zu schließen.

6. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

Begründung:

Im Rahmen des „Energieparks Wolgast“ ist ein vollständiges Repowering des Windparks Wolgast geplant, das heißt ein Rückbau aller Bestands-Windenergieanlagen (WEA) und die Errichtung von acht neuen Windenergieanlagen.

 

Von den acht neu geplanten WEA befinden sich fünf WEA innerhalb der Grenzen des Windeignungsgebietes (WEG) N6/2017 aus der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern, welche seit dem 17.10.2023 rechtskräftig ist. Ein Teil des WEG N6/2017 erstreckt sich auch auf einen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5 Windpark Wolgast, der durch eine Höhenbeschränkung und Festlegung von Baufenstern einem Repowering von WEA in seinem Geltungsbereich aktuell entgegensteht. Um den Rückbau der Bestands-WEA und die Errichtung von fünf neuen WEA mit einer Nennleistung von jeweils ca. 7,2 MW und einer Gesamtleistung von voraussichtlich 36,0 MW im Rahmen des „Energieparks Wolgast“ umzusetzen, bedarf es einer Aufhebung des B-Plans Nr. 5 Windpark Wolgast.

 

Der Geltungsbereich der Aufhebung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 „Windpark Wolgast“. Der aufzuhebende B-Plan umfasst eine Fläche von ca. 74,3 ha.

Grundsätzlich gelten die Vorschriften des § 1 BauGB zur Aufstellung der Bauleitpläne auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung. Die Aufhebung des Bebauungsplanes kann weder im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, noch im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.

Anlagen:

01 Übersichtsplan

02 Antrag mit Anlage 1 und 2 – nicht öffentlich

03 Antrag Anlage 3- nicht öffentlich

Finanzielle Auswirkungen:  Ja /  Nein

Finanzierung

Insgesamt:

     

Jährlich in Folge:

     

Zuschüsse/ Beiträge:

     

Eigenanteil:

     

Veranschlagung im

Ergebnishaushalt:

 Ertrag              /

 Aufwand

 

Finanzhaushalt:

 Einzahlung      /

 Auszahlung

Betrag im Jahr 2023:

     

Produkt.

     .

Konto

     

Betrag im Jahr 2024:

     

Betrag im Jahr 2025:

     

Betrag im Jahr 2026: