Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. dem vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 4 „PVA II Zemitz - westlich der Straße Am Eichenhag" der Gemeinde Zemitz.
Das Plangebiet umfasst teilweise das Flurstück 8/3 der Flur 4 der Gemarkung Zemitz. Es befindet sich westlich der Straße Am Eichenhag und hat eine Größe von ca. 8 ha. Das Plangebiet ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaikanlage.
Der Beschluss ist gemäß § 2 (1) BauGB bekannt zu machen.
Hinweis: Eine Beschlussfassung über diese Vorlage
erfolgt nur bei positiver Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen BP Nr. 4.
Begründung:
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Zemitz ist das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 als Fläche für die Landwirtschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB ausgewiesen. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 bedarf somit einer Änderung des Flächennutzungsplanes. Diese erfolgt im Parallelverfahren entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB.
Anlagen:
Übersichtsplan
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
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