Beschlussvorschlag:
Gemäß § 60 Abs. 5 i.V.m. § 64 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V sowie Abschnitt 7 der GemHVO-Doppik beschließt die Stadtvertretung Wolgast den als Anlage beigefügten Jahresabschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Historische Altstadt“ zum 31.12.2020.
Begründung:
Gemäß § 3a KPG hat das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Historische Altstadt“ zum 31.12.2020 in der Zeit vom 24.05.2022 – 27.11.2023 geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Bilanzsumme
beträgt |
2.603.235,10 EUR |
Das
Jahresergebnis 2020 beträgt |
0,00 EUR |
Die
Finanzrechnung weist für 2020 einen Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag aus
in Höhe von |
103.073,62 EUR |
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes am Peenestrom hat in seiner Sitzung am 08.02.2024 der Stadtvertretung Wolgast empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2020 der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Historische Altstadt“ zu beschließen.
Anlagen:
· Jahresabschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Historische Altstadt“ der Stadt Wolgast zum 31.12.2020 inkl. Anlagen
· Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Wolgast