Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Historische Altstadt" der Stadt Wolgast
Vorlage
01-BV 2024-040
Art
Beschlussvorlage • StV Wolgast

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 i.V.m. § 64 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V sowie Abschnitt 7 der GemHVO-Doppik beschließt die Stadtvertretung Wolgast den als Anlage beigefügten Jahresabschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Historische Altstadt“ zum 31.12.2020.

 

Begründung:

 

Gemäß § 3a KPG hat das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Historische Altstadt“ zum 31.12.2020 in der Zeit vom 24.05.2022 – 27.11.2023 geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Bilanzsumme beträgt

2.603.235,10 EUR

Das Jahresergebnis 2020 beträgt

0,00 EUR

Die Finanzrechnung weist für 2020 einen Finanzmittelüberschuss /

-fehlbetrag aus in Höhe von

103.073,62 EUR

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes am Peenestrom hat in seiner Sitzung am 08.02.2024 der Stadtvertretung Wolgast empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2020 der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Historische Altstadt“ zu beschließen.

Anlagen:

 

·    Jahresabschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Historische Altstadt“ der Stadt Wolgast zum 31.12.2020 inkl. Anlagen

·    Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Wolgast