Betreff
Beschluss der Brandschutzbedarfsplanung
Vorlage
08-BV 2024-011
Art
Beschlussvorlage • Gemeindevertretung

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Endfassung der Brandschutzbedarfsplanung für die Freiwillige Feuerwehr Lütow vom 08.01.2024.

 

Begründung:

Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V (BrSchG) sind die Gemeinden verpflichtet, eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und auf dieser Basis eine für den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Das Ingenieur- und Sachverständigenbüro Möws wurde für die Erstellung der Brandschutzbedarfsplanung entspr. § 2 Abs. 1 BrSchG beauftragt.

 

Die Brandschutzbedarfsplanung soll in der praktischen Anwendung sowohl bei der Überprüfung der bestehenden Feuerwehrstruktur als auch bei der Entscheidung über zukünftige Konzepte helfen. Eine bedarfsgerechte Feuerwehrplanung, auch unter Berücksichtigung gemeindeübergreifender Hilfe, dient nicht nur einer effektiven Aufgabenerledigung, sie ist darüber hinaus ein wichtiges Planungsmittel zur Minderung der Probleme bei der Sicherstellung der Tageseinsatzbereitschaft.

 

Der Brandschutzbedarfsplan dient der Gemeinde zur Festlegung der Größe und Ausstattung der Feuerwehr. Wegen der grundlegenden Bedeutung ist der Brandschutzbedarfsplan durch die Gemeinde zu beschließen. An der Aufstellung des Planes ist allerdings in jedem Fall die Leitung der Feuerwehr zu beteiligen, da sie für die Organisation und Leitung der Feuerwehr verantwortlich ist. Seitens des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Lütow und deren Stellvertreter wurde die Endfassung der Brandschutzbedarfsplanung zum Beschluss freigegeben. Verwaltungsseitig wird empfohlen, dass die Gemeindevertretung die Endfassung zur Brandschutzbedarfsplanung beschließt.

 

Anlagen:

Endfassung der Brandschutzbedarfsplanung vom 08.01.2024