Betreff
Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Nördliche Schlossinsel"
Vorlage
01-BV 2020-112
Art
Beschlussvorlage • StV Wolgast

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt:

1.       Aufgrund der §§ 10 und 13 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27.03.2020, die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Nördliche Schlossinsel“, bestehend aus der Plan­zeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).

          Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 grenzt nordöstlich an die Ufer­promenade am Peenestrom, südlich an die Peenemünder Straße und nördlich an die Hornwerft. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 15/16, 15/17, 15/18, 15/20,15/21, 15/23 und Teilflächen des Flurstückes 15/22 der Flur 20 Gemarkung Wolgast.

          Die Lage des Geltungsbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

2.       Die Begründung wird gebilligt.

3.       Der Beschluss ist ortsüblich und zusätzlich im Internet bekannt zu machen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Begründung:

Die Stadtvertretung beschloss in der Sitzung am 18.03.2019 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 im Vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.

Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen erfolgte in der Zeit vom 26.08.2019 bis zum 27.09.2019. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange.

Die während des Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen werden mit gesonderter Beschlussfassung abgewogen.

Anlagen:

       Satzung über die erste Änderung des B-Planes Nr. 11 Nördliche Schlossinsel

       Begründung

       Übersichtsplan

       Schalltechnische Immissionsprognose

       NICHT ÖFFENTLICH – Hinweis zum Satzungsbeschluss