Betreff
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Ferienhausgebiet an der Peenestraße" im OT Ziemitz
Vorlage
06-BV 2024-002
Art
Beschlussvorlage • Gemeindevertretung

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.       Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das „Ferienhausgebiet an der Peenestraße“ OT  Ziemitz mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Begründung einschl. Umweltprüfung sowie Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und den nach Einschätzung der Gemeinde Sauzin wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung von 11-2023 gebilligt.

2.       Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das „Ferienhausgebiet an der Peenestraße“ OT Ziemitz in der Fassung von 11-2023 mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Begründung einschl. Umweltprüfung sowie Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und den nach Einschätzung der Gemeinde Sauzin wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen wurden bei der Erstellung des Entwurfes von 11-2023 beachtet:

-Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern (Stellungnahmen vom 12.01.2023 zur Planungsanzeige und vom 17.02.2023 zu den Scopingunterlagen) :

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan i.d.F. der 2. Änderung entwickelt. Das Vorhaben liegt in einem Tourismusentwicklungsraum. Im Planverfahren sind die Belange der Tourismusräume (3.1.3 (6) RREP VP) zu berücksichtigen. Bei der Auswahl des Planungsstandortes mit einem bereits jahrzehntelang vorgeprägten Erholungsgebiet wird den raumordnerischen Belangen Rechnung getragen.

-Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (Stellungnahme vom 07.03.2023 zu den Scopingunterlagen):

Laut Prognosen des Weltklimarates (IPCC) ist zukünftig ein höherer klimabedingter Meeresspiegelanstieg zu befürchten. Es ist zu erwarten, dass das künftige BHW ab 2023 bei 2,60 m NHN liegen wird.

Der  Empfehlung folgend, werden zur Berücksichtigung der  Belange des Küsten- oder Hochwasserschutzes die textlichen Festsetzungen auf den BHW 2,60 m NHN angepasst.

-Landkreis Vorpommern - Greifswald (Stellungnahme vom 09.03.2023/ 14.03.2023 zu den Scopingunterlagen):

Die Planungsziele, welche mit der Aufstellung der Bebauungsplanänderung angestrebt werden, sind nachvollziehbar und werden mitgetragen. Im weiteren Planverfahren ist die Vereinbarkeit mit den naturschutzrechtlichen Rechtsbestimmungen nachzuweisen.

3.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen

4.       Der Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.


Begründung:

Grundlegende Inhalte der Bestandteile des Entwurfes:

In der Planzeichnung (Teil A) werden die Planziele entsprechend der Planzeichenverordnung (PlanZV) dargestellt und im Text (Teil B) durch Festsetzungen konkret definiert.  In der Begründung werden Inhalte, Ziel, Zweck und Auswirkungen der Planung erläutert.

Als städtebauliche Zielsetzung wird für die fünf Grundstücke, die bisher im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1 als Grünflächen mit der Zweckbestimmung privater Hausgarten ausgewiesenen sind, die Umwidmung in ein Sondergebiet Erholung mit Zweckbestimmung Ferienhausgebiet gemäß § 10 Abs. 4 BauNVO vorgenommen.

Je Grundstück wird künftig ein Ferienhaus mit  je 1 Ferienwohnung zugelassen. Die planungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden für die 1. Änderung aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1 übernommen und gewährleisten damit die Umsetzung eines homogenen Bebauungskonzeptes. Der Standort ist verkehrs- und medienseitig erschlossen.

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. In der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde für das gesamte Bebauungsplangebiet Nr. 1 eine Sondergebietsdarstellung vorgenommen, da diese Nutzung die das Plangebiet dominierende Nutzung widerspiegelt. Die 1. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 1 wird somit aus dem wirksamen Flächennutzungsplan i.d.F. der 2. Änderung entwickelt.

Die Planänderung wird nach § 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung wurde  durchgeführt, die zu folgenden Ergebnissen kommt:

Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

Durch die Umwidmung der bisherigen Grünflächen in ein Sondergebiet und die damit einhergehende Zulässigkeit von zusätzlichen Versiegelungen ist ein Verlust von Biotopen zu erwarten, der eine entsprechende Kompensation erforderlich macht. Im Rahmen der Bebauungsplanänderung wurde eine Bestandsaufnahme zu dokumentieren, eine Bilanzierung des zusätzlich zu erwartenden Eingriffs vorgenommen und Maßnahmen zur adäquaten Kompensation für den Verlust an Natur und Landschaft festgelegt. Das Plangebiet grenzt an das EU- Vogelschutzgebiet „Peenestrom und Achterwasser“ (DE 1949-401) bzw. befindet sich im Wirkbereich des FFH- Gebietes „Peeneunterlauf, Peenestrom, Achterwasser und Kleines Haff“ (DE 2049-302). Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 wurde  daher eine FFH- Vorprüfung durchgeführt, die zu dem Ergebnis kam, dass die Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1  nicht geeignet sind, erhebliche Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele des Schutzgebietes maßgeblichen Bestandteile (Zielarten und Lebensräume der Schutzgebietskulissen) hervorzurufen.  Die zuständige Naturschutzbehörde folgte der Aussage der Fachgutachter.

Da es sich um eine kleinteilige sowie kleinflächige Bestandsüberplanung handelt und eine summierende Wirkung auf das Schutzgebiet nicht zu erwarten ist, wird in der Checkliste zur Umweltprüfung  der Verzicht auf eine erneute Durchführung einer FFH- Vorprüfung zur Diskussion gestellt.

Das  Bebauungsplangebiet Nr. 1 liegt vollständig im  150 m - Küsten- und Gewässerschutzstreifens nach § 29 Abs. 1 des NatSchAG M-V. Zum Bebauungsplan Nr. 1 wurde durch die zuständige Umweltbehörde mit Bescheid vom 02.02.2011 eine Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot im Küsten- und Gewässerschutzstreifen erteilt. Für die Grundstücke im Geltungsbereich der 1. Änderung wird im Zuge der Behördenbeteiligung eine Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot im Küsten- und Gewässerschutzstreifen beantragt.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen wurden bei der Erstellung des Entwurfes von 11-2023 beachtet:

-Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern (Stellungnahmen vom 12.01.2023 zur Planungsanzeige und vom 17.02.2023 zu den Scopingunterlagen) :

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan i.d.F. der 2. Änderung entwickelt. Das Vorhaben liegt in einem Tourismusentwicklungsraum. Im Planverfahren sind die Belange der Tourismusräume (3.1.3 (6) RREP VP) zu berücksichtigen. Bei der Auswahl des Planungsstandortes mit einem bereits jahrzehntelang vorgeprägten Erholungsgebiet wird den raumordnerischen Belangen Rechnung getragen.

-Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (Stellungnahme vom 07.03.2023 zu den Scopingunterlagen):

Laut Prognosen des Weltklimarates (IPCC) ist zukünftig ein höherer klimabedingter Meeresspiegelanstieg zu befürchten. Es ist zu erwarten, dass das künftige BHW ab 2023 bei 2,60 m NHN liegen wird.

Der  Empfehlung folgend, werden zur Berücksichtigung der  Belange des Küsten- oder Hochwasserschutzes die textlichen Festsetzungen auf den BHW 2,60 m NHN angepasst.

-Landkreis Vorpommern - Greifswald (Stellungnahme vom 09.03.2023/ 14.03.2023 zu den Scopingunterlagen):

Die Planungsziele, welche mit der Aufstellung der Bebauungsplanänderung angestrebt werden, sind nachvollziehbar und werden mitgetragen. Im weiteren Planverfahren ist die Vereinbarkeit mit den naturschutzrechtlichen Rechtsbestimmungen nachzuweisen.

Die Hinweise  der einzelnen Sachgebiete werden in die Planung eingestellt.


Anlagen:

Entwurf Planzeichnung

Entwurf Begründung

Entwurf Umweltbericht

Entwurf EAB

umweltbezogene Stellungnahmen


Finanzielle Auswirkungen:  Ja /  Nein

Finanzierung

Insgesamt:

     

Jährlich in Folge:

     

Zuschüsse/ Beiträge:

     

Eigenanteil:

     

Veranschlagung im

Ergebnishaushalt:

 Ertrag              /

 Aufwand

Finanzhaushalt:

 Einzahlung      /

 Auszahlung

Betrag im Jahr 2023:

     

Produkt.

     .

Konto

     

Betrag im Jahr 2024:

     

Betrag im Jahr 2025:

     

Betrag im Jahr 2026: