Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung beschließt die Abwägung der bisher im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, Träger öffentlicher Belange und sonstigen Beteiligten gemäß Anlage 1.
Die Verwaltung wird beauftragt, über das Ergebnis der Abwägung die in der Tabelle aufgeführten Beteiligten zu informieren.
2. Die Stadtvertretung beschließt den Städtebaulichen Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Fischerwiek bestehend aus dem Textteil und den Planzeichnungen Bestandsplan, Maßnahmeplan, Gestaltungsplan und Verkehrsplan in der Anlage 2.
Begründung:
Der Entwurf des Rahmenplans wurde durch die Stadtvertretung in der Sitzung am 01.10.2018 mit Beschluss
Nr.01-B2018-123 für das förmlich festgesetzte Sanierungsgebiet „Fischerwiek“
und den dazugehörigen Textteil gebilligt und beschloss die öffentliche
Auslegung der Entwurfsunterlagen. Die Auslegung erfolgte vom
05.11.2018 -05.12.2018. Gleichzeitig erfolgte eine öffentliche Vorstellung des Entwurfs am 20.11.2018.
Es wurde auf Grund der Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren lediglich die Fläche des Baubetriebshofes von Wohnfläche in Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung geändert und um eine anliegende Fläche erweitert.
Der Rahmenplan nach § 140 BauGB ist als informeller Plan Voraussetzung für die weitere Förderung des Sanierungsgebietes Fischerwiek.